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Artikel 13: EU-Parlament nimmt Reform des Urheberrechts an

EU nimmt Urheberrechtsreform an – und damit auch Artikel 13

26.03.2019, 13:0026.03.2019, 14:50
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Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und damit den Weg für eine baldige Umsetzung geebnet. Kurz vor der Abstimmung lieferten sich jedoch Gegner und Befürworter des Vorhabens im Plenum heftige Wortgefechte.

Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten nach mühsamen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt.

Darüber stimmte das Parlament am Dienstag in Strassburg nun ab. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. Die EU-Staaten hatten den Kompromiss bereits bestätigt. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung jedoch noch definitiv bestätigen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April.

Freude und Enttäuschung

Der konservative EU-Abgeordnete Axel Voss wertete die Zustimmung des EU-Parlaments zum neuen Urheberrecht als «Sieg für die Demokratie». «Mit der Reform schaffen wir erstmals Rechtssicherheit für private User, die Musik oder Videos ins Internet stellen», sagte er. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats würden auch im Netz gelten.

Die EU-Kommission begrüsste ebenfalls den Parlamentsbeschluss. Das Votum garantiere die «richtige Balance» zwischen den Interessen aller Akteure - Nutzer, Kreative, Autoren und Presse, während Online-Plattformen verhältnismässige Verpflichtungen erfüllen müssten, erklärte EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.

Die schärfste Kritikerin des Vorhabens, Piraten-Politikerin Julia Reda, sprach auf Twitter hingegen von einem schwarzen Tag für die Netzfreiheit. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Tiemo Wölken sagte: «Die Parlamentsmehrheit ignoriert die Stimmen hunderttausender junger Menschen.»

Proteste gegen Uploadfilter

Der Protest gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen «Artikel 13», der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heisst, war zuletzt vor allem in Deutschland immer grösser geworden. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten auf die Strasse.

Kritiker von «Artikel 13» wenden vor allem ein, dass Plattformen wie Youtube danach künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur über sogenannte Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies führe zu Zensur.

Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Kritik an Leistungsschutzrecht

Auch umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel, der ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie etwa Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

Schweiz will auf EU warten

Als Nicht-EU-Land wird das neue EU-Urheberrecht, ist es dereinst in Kraft, nicht für die Schweiz gelten - theoretisch. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass grosse internationale Unternehmen die von der EU verlangten Uploadfilter entwickeln, diese aber nicht für die Schweiz anwenden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Schweiz wie die übrigen EU-Länder behandelt wird.

Das Schweizer Urheberrecht ist zudem ebenfalls in Revision. Doch Anfang März hatte der Ständerat die Vorlage zurück an die dafür zuständige Kommission geschickt mit dem Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen.

Grund dafür ist eine umstrittene Ergänzung, welche die zuständige Kommission angebracht hatte: Sie will eine Entschädigungsregelung einführen, ähnlich wie es die EU unter dem Begriff Leistungsschutzrecht machen will. (sda/afp/dpa/apa)

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85 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cinz
26.03.2019 13:17registriert Februar 2019
Ich finde es interessant, wie sehr die Wünsche der europäischen Bevölkerung in die Entscheidung miteinbezogen werden... nämlich gar nicht.
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Dunkleosteus6765
26.03.2019 13:16registriert September 2015
Bin gespannt, was das konkret für die Schweiz heisst? Ich wage mal den Blick in die Glaskugel und sie sagt: "Nichts Gutes!"

Aber mal im Ernst. Ist dieses Resultat wirklich überraschend? Die EU-Führungsriege interresiert sich doch schon lange nicht mehr für diese ganzen Proteste und Petitionen.
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Weiterdenker
26.03.2019 13:53registriert November 2015
Wenn die Schweiz es schafft, bei diesem Gesetz nicht nachzuziehen, könnten wir die grösste VPN-Insel Europas werden. Wer will mit mir eine Firma gründen? 😃
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