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Bundesrat verlangt von Kantonen mehr Geld für Prämienverbilligungen

Bundesrat verlangt von Kantonen mehr Geld für Prämienverbilligungen

21.10.2020, 14:3021.10.2020, 14:28
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ZUR DISKUSSION DES STABILISIERUNGSPROGRAMM IM NATIONALRAT, DAS EINSPARUNGEN BEI DER FORSCHUNG, DER ENTWICKLUNGSHILFE UND DER PRAEMIENVERBILLIGUNG, NICHT JEDOCH BEI DER LANDWIRTSCHAFT VORSIEHT, STELLEN ...
Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat will die Kantone dazu verpflichten, mehr Geld für die Prämienverbilligungen bei der obligatorischen Krankenkassenversicherung bereitzustellen. Die Höhe des Betrags soll von den Bruttokosten im Gesundheitswesen abhängig gemacht werden.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen.

Die Initiative verlangt, dass Versicherte maximal 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für ihre Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.

Die Initiative lehne der Bundesrat ab, weil sie sich nur auf die Bezahlung der Hilfsgelder konzentriere, aber keine Massnahmen zur Reduktion der Kosten im Gesundheitswesen vorsehe, heisst es in der Mitteilung.

Antrag des Bundesrats

Der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickte Gegenentwurf sieht nun vor, dass die Kantone mehr Geld für die Prämienverbilligungen zur Verfügung stellen. Konkret sollen sie zu einem Mindestbetrag verpflichtet werden. Damit werde eine wichtige Forderung der Initiative erfüllt, teilte der Bundesrat mit. Die Höhe des Betrags soll von den Bruttokosten im Gesundheitswesen und der Prämienbelastung der Versicherten im betroffenen Kanton abhängen.

Der Gegenvorschlag ziele auf eine ausgewogene, transparente und nach einheitlichen Kriterien festgelegte Finanzierung der Prämienverbilligung ab. Zudem sollen so Anreize geschafft werden, die bereits geplanten oder neuen Sparmassnahmen im Gesundheitswesen von Seiten Bund und Kantone schneller und umfassender umzusetzen, hiess es weiter.

Die Kantone sind verpflichtet, Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung zu gewähren. 2019 erhielten 27 Prozent der Versicherten eine solche Verbilligung. (sda)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Atavar
21.10.2020 15:11registriert März 2020
Linke Tasche - rechte Tasche. Das ist das Prinzip im Gesundheitswesen. Und keiner - egal welcher politischer Ausrichtung er ist - kriegt das in den Griff.

Dabei ist es halt so:
Die KKs sind Privatunternehmen, mit Gewinnabsicht. Die Träger erwarten i.d.R. steigende Gewinne, die MA steigende Löhne.

Löhne sind dabei weniger das Problem, als die Gewinne, generell die Akquisition von Neukunden, usw.

Kann man sich nicht ausdenken...
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Tschowanni
21.10.2020 15:12registriert Oktober 2015
"Die Initiative lehne der Bundesrat ab, weil sie sich nur auf die Bezahlung der Hilfsgelder konzentriere, aber keine Massnahmen zur Reduktion der Kosten im Gesundheitswesen vorsehe"
Der Bundesrat und die Politik ist selbst auch nicht wirklich motiviert die Kosten zu senken, seit Jahrzehnten kennen diese nur eine Richtung, nach oben. Es verdienen einfach zu viele daran mit in Bern.
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