Einer der unglaublichsten Fälle der Schweizer Kriminalgeschichte ist entschieden: Heute Morgen hat das Obergericht des Kantons Bern den Musiklehrer und «Heiler» G. zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Damit wurde das Urteil verschärft: Im März vergangenen Jahres wurde der Heiler zu zwölf Jahren, neun Monaten und 100'000 Franken Genugtuungs-Zahlung verurteilt. G. akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich an – sie hielt die Strafe für zu milde (die gesamte Chronologie des Falls ist hier nachzulesen).
G. beteuert bis heute seine Unschuld. Er sieht sich als Opfer einer Verschwörung und beschuldigt seinerseits die Infizierten, sich gegenseitig durch Rituale und sexuelle Kontakte angesteckt zu haben.
Sein Pflichtverteidiger, Ernst Reber, beantragte Anfang dieser Woche Freispruch nach dem Grundsatz «in dubio pro reo». In nachgelagerten Anträgen forderte Reber, den Fall ans Regionalgericht zur Neubeurteilung zurückzuweisen oder den Heiler lediglich wegen leichter Körperverletzung schuldig zu sprechen.
Reber verwies dabei auf ein neues Bundesgerichtsurteil vom März 2013, wonach eine Ansteckung mit HIV wegen des medizinischen Fortschritts nicht mehr automatisch lebensgefährlich sei. Der Staatsanwalt hingegen argumentierte, die Taten seien trotz geänderter Rechtssprechung des Bundesgerichts in allen 16 Fällen als schwere Körperverletzung zu werten. Eine HIV-Infektion sei heute zwar medikamentös zu behandeln, aber immer noch nicht heilbar.