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Kommission will Immunität von Nationalrätin Arslan nicht aufheben

Kommission will Immunität von Nationalrätin Arslan nicht aufheben

07.09.2021, 15:5107.09.2021, 16:46
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Sibel Arslan.Bild: keystone

Die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) soll nicht aufgehoben werden. Das hat die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) am Dienstag entschieden. Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, darf gegen Arslan nicht ermittelt werden.

Die IK-N behandelte einen Antrag der Basler Staatsanwaltschaft. Diese wirft Arslan die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration am 14. Juni 2020 vor. Zudem soll die Nationalrätin eine Amtshandlung behindert, den Verkehr gestört und gegen das Covid-Gesetz verstossen haben.

Arslan machte in der Anhörung vor der Immunitätskommission geltend, dass sie an die Demonstration gerufen worden sei, um in ihrer Rolle als Nationalrätin in Absprache mit der Einsatzleitung der Polizei zwischen den Demonstrantinnen und der Polizei zu vermitteln. Sie habe dabei zur Deeskalation der Situation beigetragen.

«Ehrenwerte Absichten»

Die Immunitätskommission des Nationalrats stützte diese Haltung. Einstimmig sprach sie sich gegen die Aufhebung der Immunität aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. «Die Kommission erachtet es als fraglich, ob die Handlungen, die Nationalrätin Sibel Arslan vorgeworfen werden, überhaupt eine strafrechtliche Relevanz aufweisen.» Angesichts der ehrenwerten Absichten von Nationalrätin Arslan erkenne sie in deren Handlungen keine schwere Verfehlung.

Zuvor war eine Kommissionsmehrheit von 6 zu 2 Stimmen zum Schluss gekommen, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit oder Stellung besteht. Nationalrätin Arslan habe nicht als Demonstrantin an der Demonstration teilgenommen, sondern sei aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen worden, schrieb die Kommission.

Insgesamt kommt die Kommission gemäss Mitteilung zum Schluss, «dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre».

Am 20. September 2021 wird die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) das Gesuch behandeln. Folgt sie der Immunitätskommission des Nationalrats, ist der Schutz der Immunität von Nationalrätin Arslan definitiv. Dann dürfte die Basler Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. (aeg/sda)

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22 Kommentare
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*sharky*
07.09.2021 18:06registriert Oktober 2014
Weiss man ob bei der Basler StAwa Verwandte von Roland Freisler sitzen?!

PS: Ja, ist ein Böser... leider liest man von der BS StAwa selten was 'positives'. Bei Links schiessen die immer aus vollen Rohren...
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Hans Jürg
07.09.2021 17:07registriert Januar 2015
Sehr gut. Jetzt wäre es noch interessant zu erfahren, wer die 2 NR sind, die die Immunität aufheben wollten und wer das 9. Mitglied war, das sich entweder der Stimme enthalten hat oder nicht an der Sitzung teilnahm.

Reine Vermutung: die 3 sind die 3 SVP-Mitglieder gewesen. Aber wer von denen war zu feige, offen Stellung gegen Frau Arslan zu beziehen?
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