Räte einigen sich auf Reform der Altersvorsorge

Räte einigen sich auf Reform der Altersvorsorge

16.03.2017, 13:04

Das Parlament hat sich geeinigt über die Reform der Altersvorsorge. Nach dem Ständerat stimmte am Donnerstag auch der Nationalrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu. Damit ist die Vorlage bereinigt und bereit für die Schlussabstimmung.

Der Entscheid fiel mit 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp aus. Weil gleichzeitig die Ausgabenbremse gelöst werden musste, war die Zustimmung der Mehrheit aller Ratsmitglieder nötig, also 101 Stimmen.

SVP und FDP blieben standhaft und sprachen sich mehrheitlich gegen die Anträge der Einigungskonferenz aus. Sie lehnen das Konzept zum Ausgleich der Rentenausfälle in der zweiten Säule ab: Neue AHV-Renten werden um 70 Franken erhöht. Dafür werden 0.3 zusätzliche Lohnprozente erhoben. Der Plafond für Ehepaarrenten wird von 150 auf 155 Prozent angehoben, was pro Monat bis zu 226 Franken mehr bedeutet.

«Rot-schwarzes Machtkartell»

Die Gegner warnten vor den Kosten, die mit jeder neuen Rentnergeneration ansteigen würden. Für sie ist es unhaltbar, dass jene, die heute jung oder noch nicht einmal geboren sind, dafür aufkommen sollen.

«Es ist die künftige Generation, die die Zeche dafür zahlen wird», sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Er sprach vom «Diktat» eines «rot-schwarzen Machtkartells». Die Koalition aus Linken und CVP wolle mit dem AHV-Zuschlag das Volk kaufen.

Kröten schlucken

Eine Rentenreform gegen die Linke sei chancenlos, entgegnete CVP-Sprecherin Barbara Schmid-Federer (ZH). Es sei die Verantwortung des Parlaments, der Bevölkerung eine mehrheitsfähige Reform vorzulegen. «Politik ist immer die Kunst des Möglichen», sagte sie.

Alle müssten Kröten schlucken, sagte die Grüne Christine Häsler (BE). Sie erwähnte das höhere Frauenrentenalter. «Die Frauen zahlen einen grossen Preis». BDP-Sprecher Lorenz Hess (BE) erinnerte andererseits an die Errungenschaften, auf die sich die Räte geeinigt hätten. «Lassen wir das Volk entscheiden», forderte er. Auch Bundesrat Alain Berset betonte, dass zum ersten Mal seit langer Zeit über die grossen Linien einer Rentenreform Einigkeit bestehe.

Die Grünliberalen hatten sich lange gegen den AHV-Zuschlag gewehrt. Doch am Mittwochabend beschlossen sie, die bittere Pille zu schlucken. Sie unterstützten den Antrag der Einigungskonferenz, um die Reform nicht abstürzen zu lassen. GLP-Sprecher Thomas Weibel (ZH) hielt aber fest: «Das ist nicht unsere Vorlage.»

Dank den zwei Lega-Mitgliedern in der SVP-Fraktion, die ebenfalls für den Zuschlag stimmten, reichte es am Ende trotzdem für eine Mehrheit.

Goldene Brücke

Die goldene Brücke hatte die Einigungskonferenz am Dienstagabend gebaut. Während sie beim Konzept zum Ausgleich der Rentenausfälle auf der Linie von CVP, SP, Grünen und BDP blieb, beugte sie sich bei der Mehrwertsteuer dem Willen von SVP, FDP und GLP.

Die Fraktionen hatten sich dafür eingesetzt, dass die Mehrwertsteuer nur um 0.6 Prozent erhöht wird und nicht um 1 Prozent. Das bedeutet jährlich rund 1.4 Milliarden Franken weniger für die AHV. Die nächste Rentenreform wird damit bereits in einigen Jahren angepackt werden müssen.

Nicht mehr umstritten waren das Frauenrentenalter 65, der flexible Altersrücktritt und die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Über diese Kernpunkte der Reform hatten sich die Räte bereits zuvor geeinigt.

Weitere Hürden

Nun muss die Vorlage noch die Schlussabstimmung vom Freitag überstehen. Sind diese Hürden geschafft, kommt die Reform der Altersvorsorge am 24. September an die Urne. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung geändert werden muss. Da die Räte Verfassungs- und Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpaket.

Anfang 2018 sollen jene Änderungen in Kraft gesetzt werden, die die AHV betreffen. Auf den Zeitpunkt läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0.4 Mehrwertsteuerprozent aus. 0.1 Prozent werden Anfang 2018 für die Bahninfrastruktur erhöht, die übrigen 0.3 Prozent kommen nahtlos der AHV zu. Das ist ein Zustupf von rund einer Milliarde Franken, ohne dass die Konsumentinnen und Konsumenten etwas davon merken.

Die Änderungen in der beruflichen Vorsorge treten 2019 in Kraft. Damit haben die Pensionskassen genügend Zeit für die Umstellung. (sda)

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