Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0.75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. (sda)