BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes

BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes

04.09.2018, 16:00

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0.75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. (sda)

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