Zwölf Jahre Gefängnis wegen Erstechen der Geliebten

Zwölf Jahre Gefängnis wegen Erstechen der Geliebten

19.10.2018, 15:24

Das Genfer Strafgericht hat am Freitag einen 41-jährigen Mann zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte wurde des Mordes an seiner Geliebten im Januar 2016 in La Plaine GE für schuldig befunden. Er hatte die Frau mit 13 Messerstichen getötet.

«Ihr Vergehen wiegt sehr schwer», sagte Gerichtspräsident François Haddad bei der Urteilsverkündung dem Automechaniker in Ausbildung. Das Gericht bezeichnete das Motiv, das den Angeklagten zum Tötungsdelikt verleitete, als besonders erbärmlich und verabscheuungswürdig. Der Angeklagte habe verhindern wollen, dass seine 49-jährige Geliebte ihre Affäre seiner damaligen Freundin verrät.

Aus Sicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus reinem Egoismus, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl er selbst für diese schwierige Situation verantwortlich war. Bei der Tat ging der Mann auf brutale Weise zu Sache.

Als er die Wohnung seiner Geliebten betrat, sprach er nicht mit der Frau. Mit einem Messer, das er aus der Küche geholt hatte, stach der Mann insgesamt 13 Mal auf seine überraschte Geliebte ein.

Opfer verblutete

Das Opfer starb einen minutenlangen Verblutungstod, wie das Gericht in seinem Urteil feststellte. Der Angeklagte habe eine wehrlose Frau attackiert, die ihm vertraut und ihn geliebt habe.

Für den Angeklagten sprachen nach Ansicht der Richter dessen ausgezeichnete Zusammenarbeit während des Verfahrens, dessen Bewusstsein für die Schwere seiner Tat und dessen leicht eingeschränkten Willen, den die Experten in einem Gutachten als Borderline-Persönlichkeitsstörung beschrieben.

Erschwerende Umstände

Wegen erschwerender Umstände wertete das Strafgericht das Vergehen jedoch als Mord und nicht als vorsätzliche Tötung, wofür die Verteidigung plädiert hatte. Der Anwalt des Täters wusste am Ende der Urteilsverhandlung noch nicht, ob sein Mandant und er gegen das Urteil Berufung einlegen werden.

«Wir werden uns die Sache überlegen», sagt er. Denn nach Ansicht des Anwalts erscheint die verhängte Strafe «nicht übertrieben oder unverhältnismässig» im Verhältnis zum begangenen Verbrechen.

Die Anwältin der Tochter des Opfers zeigte sich ihrerseits zufrieden mit dem Urteil, das «die Grausamkeit des Geschehens berücksichtige». (sda)

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