Gemäss Anklage hatte ein heute 58-jähriger Schweizer seine algerische Ehefrau zwischen 2000 und 2012 in der Wohnung in der Stadt Zürich eingesperrt, misshandelt und immer wieder vergewaltigt. Sie durfte laut Anklageschrift mit niemandem Kontakt haben und weder Deutsch lernen, noch telefonieren noch das Internet nutzen.
Der Beschuldigte wies die Vorwürfe dezidiert zurück und machte einen Racheakt der Frau geltend. Auch die Bezirksrichter hatten grosse Zweifel am Wahrheitsgehalt von deren Ausführungen.
Die Frau habe die Vorfälle wenig konkret, unterschiedlich und wenig glaubhaft geschildert und ihre Vorwürfe seien im Laufe der Untersuchung stets noch schwerer geworden. Auch hätten die Nachbarn nie etwas Verdächtiges gehört, obwohl das Paar in einer sehr schlecht schallisolierten Wohnung lebte.
Angesichts der geltend gemachten Übergriffe sei zudem völlig unverständlich, dass sie nach eigenen Angaben jeweils auch ein-, zweimal wöchentlich einvernehmlich Sex mit ihrem Mann gehabt habe.
Schliesslich blieb einzig ein Faustschlag ins Gesicht der Frau. Diesen Vorfall habe sie – anders als die anderen Vorwürfe – konkret und lebensnah geschildert, so das Gericht.
Es verurteilte den Mann wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagen zu 50 Franken. Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss er der Frau – von der er heute getrennt lebt – eine Genugtuung von 500 Franken zahlen, erhält seinerseits jedoch eine Prozessentschädigung von 10'000 Franken. (whr/sda)