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Coronavirus

Verschärfung der Massnahmen: Das plant der Bundesrat

Bundesrat Alain Berset, rechts, und Lukas Engelberger, Praesident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), links, hoeren eine frage von ein Journalist, an einer Med ...
Bundesrat Alain Berset (rechts) und Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, während der Pressekonferenz vom Montag in Bern.Bild: keystone

Verschärfung der Massnahmen: Das plant der Bundesrat für Freitag

Bundesrat Alain Berset hat am Montagmorgen mit den kantonalen Gesundheitsdirektoren eine Videokonferenz wegen Corona durchgeführt. Die Schliessung von Restaurants sowie Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe sind als nächste Verschärfungsmassnahmen vorgesehen.
14.12.2020, 20:1415.12.2020, 07:50
Kari Kälin / ch media
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Die Stimmung zwischen Bund und Kantonen war in den letzten Wochen angespannt. Am Montag gaben sich aber Bundesrat Alain Berset und Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz, sichtlich Mühe, an einem Strang zu ziehen. Die Lage sei ernst und beunruhigend, sagten sie:

«Am kommenden Freitag wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie entscheiden.»

Welche konkreten Pläne er bei den Kantonen in eine Kurzvernehmlassung gegeben hat, verrieten aber weder Berset noch Engelberger. Recherchen der CH-Media-Zeitungen zeigen aber:

«Der Bund will ein Ampelsystem installieren und je nach epidemiologischer Entwicklung weitere Einschränkungen erlassen.»

Das Ampelsystem ist an vier Indikatoren gebunden, namentlich an die 14-Tages-Inzidenz, an den Reproduktionswert, die Positivitätsrate bei den Tests und die Auslastung des Gesundheitswesens. Berset und Engelberger liessen deutlich durchblicken, dass das Alltagsleben bald weiter eingeschränkt wird, dass zum Beispiel Restaurants schon in wenigen Tagen geschlossen werden könnten.

Engelberger sagte deutlich wie noch nie, dass sich die Gesundheitsdirektoren eine Verschärfung der Massnahmen durch den Bundesrat wünschen.

Ansonsten wird der Bundesrat gemäss dem Vernehmlassungspapier zum ersten Mal am 28. Dezember und ein zweites Mal am 5. Januar über zusätzliche Massnahmen befinden.

Das beinhalten die drei Eskalationsstufen:

  • Eskalationsstufe 1: Gastrobetriebe werden mit Ausnahme von Take-away-Ständen geschlossen. Das gleiche gilt für Freizeit- und Sportbetriebe wie Tennis. Kultur- und Unterhaltungsbetriebe bleiben ebenfalls zu.
  • Eskalationsstufe 2: Beim Einkaufen gibt es Kapazitätsbeschränkungen: Nur noch eine gewisse Anzahl Menschen dürfen gleichzeitig einen Laden betreten. Der Schutz der vulnerablen Bevölkerung, wie zum Beispiel Altersheimbewohner, wird intensiviert.

Wie im Frühling wird sodann ein Recht auf Homeoffice statuiert. Wer zur Risikogruppe gehört, aber in einem Beruf arbeitet, der physische Anwesenheit erfordert, kann beurlaubt werden. Wer in diesem Fall für den Erwerbsausfall aufkommt, ist noch offen.

  • Eskalationsstufe 3: Geschäfte, die keine Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs anbieten, werden geschlossen.

Dabei gibt es zwei Varianten: Entweder dürfen Läden, die zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln erwirtschaften, weiterhin das ganze Sortiment anbieten – oder sie müssen den Bereich mit denjenigen Gütern abdecken, die nicht dem täglichen Bedarf dienen. Im Freien dürfen sich maximal 10 anstatt 15 Personen spontan versammeln.

Schulen bleiben offen

Eltern können aufatmen. Eine Schulschliessung wie in Deutschland ist vorderhand nicht geplant. Auch Coiffeursalons oder Tattoostudios werden in den Eskalationsstufen nicht als potenziell bald zu schliessende Objekte aufgeführt. Hotels dürfen weiterhin Gäste empfangen.

Bei den Skigebieten liegt der Ball bei den Kantonen. Sie entscheiden, ob die epidemiologische Lage den Plausch auf den Pisten erlaubt. Zu bedenken gilt es allerdings: Theoretisch kann ein Kanton mit relativ guten Werten viele Gäste aus stärker von der Pandemie betroffenen Regionen anlocken.

Beim Skifahren als solches, sagte Berset, bestehe kaum ein erhöhtes Risiko. In der Tat brettern kaum zwei Personen in einem Abstand von weniger als 1.5 Meter zusammen während 15 Minuten das Tal hinunter.

Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung beim Bundesamt für Gesundheit, gibt zudem Entwarnung für Langlauffans. Das Vergnügen auf den schmalen Latten steht nicht auf der Verbotsliste. (aargauerzeitung.ch)

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121 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
14.12.2020 20:30registriert August 2018
Die Schweiz ist zu kleinräumig und zu mobil in der derzeitigen Situation für ein Ampelsystem. (Es wird dann einfach ausgewichen.)
Erst muss man einmal die Zahlen runterkriegen, danach kann das funktionieren. Und warum spricht keiner mehr über CT? Weil man so kläglich versagt hat? Ohne wird man die Zahlen nicht tief halten können, falls es gelingt die Ansteckungen massiv zu senken.
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Upsidupsiwiederda
14.12.2020 20:38registriert März 2020
Zutrittsbeschränkung in Geschäften haben wir doch bereits.
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NicoleTa
14.12.2020 22:56registriert Oktober 2014
Bitte schliesst die Schulen!
Die einzigen in meinem Haushalt welche Kontakt zu vielen Personen haben sind meine Kinder. Da kann ich mich noch so an alle Regeln halten. Die Kinder (11 und 14)gehen mit jeweils mindestens 20 anderen in eine Klasse, die grosse hat sogar Turnen mit den Mädchen aus 3 verschiedenen Klassen.
Die meisten dieser Klassengspändli haben jeweils Geschwister welche wiederum mit 20 anderen in ihrer Klasse Kontakt haben.
Aber wir die Eltern sollen uns höchstens zu 10 treffen....
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