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Prämienmodell Schrittzähler: Humbels Idee ist umstritten

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Wer genug Schritte pro Tag geht, fördert angeblich die Gesundheit nachhaltig.Bild: shutterstock

Je mehr Bewegung, desto günstiger – kommt bald das Prämienmodell Schrittzähler?

Fast jeder kennt sie: Die Schrittzähler-App auf dem Smartphone. Wer genug Schritte pro Tag geht, fördert angeblich die Gesundheit nachhaltig. CVP-Nationalrätin Ruth Humbel will einen Schritt weiter gehen und auf Basis dieser Technologie ein Prämienmodell entwickeln lassen.
10.10.2018, 06:4110.10.2018, 11:55
Fabian Hägler und Jürg Krebs / Aargauer Zeitung
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Für Ruth Humbel ist klar: Wenn 80 Prozent der jährlichen Gesundheitskosten in der Schweiz auf nicht übertragbare Krankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Probleme entfallen, kommt der Prävention eine besondere Bedeutung zu.

Das Problem: «Das schweizerische Gesundheitswesen legt den Fokus auf das Kurieren von Krankheiten. Versicherungstechnisch gibt es heute keinen Anreiz, sich gesund zu verhalten», kritisiert die CVP-Nationalrätin.

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Ruth Humbel am Galgener Orientierungslauf in Hoch-Ybrig in Oberiberg. Sie würde die Voraussetzungen für tiefere Krankenkassenprämien wohl erfüllen.Bild: KEYSTONE

Dabei wäre es so einfach. Wer ein Smartphone besitzt, der hat meist auch eine Gesundheits-App installiert. Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang die Schrittzähler-Funktion. Zehntausend Schritte pro Tag sollen die Gesundheit angeblich nachhaltig verbessern. Und die meisten App können alle möglichen persönlichen Daten messen und verarbeiten.

Prävention mit Gesundheits-App

Daraus folgert Humbel: Wer sich mittels einer App gesundheitsbewusster verhält, soll weniger bezahlen. Humbel schreibt dazu in ihrem Vorstoss: «Versicherte sollen belohnt werden, die nachweislich Massnahmen zur Erhaltung ihrer Gesundheit treffen (Schrittzähler, Blutdruckmessung) und die Daten in ihr elektronisches Patientendossier einstellen, sofern sie dies wollen und im Rahmen einer besonderen Versicherungsform wählen.» Humbel vermutet, «dass konkrete, messbare Massnahmen für einzelne Menschen wirkungsvoller sind als flächendeckende Präventionskampagnen.»

Voraussetzung sind also die Zustimmung zum elektronischen Patientendossier und ein entsprechendes Versicherungsmodell seitens der Krankenkassen. Für dies alles soll der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Rechtsgrundlage vorlegen. Zudem soll er die Rechtsgrundlage schaffen, damit die Daten für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden können.

Humbel weist in ihrem Vorstoss darauf hin, dass laut Krankenversicherungsgesetz schon heute ein Bonus-Malus-Modell als besondere Versicherungsform möglich sei. Die Prämien richten sich dabei allerdings danach, wie viele medizinische Leistungen ein Versicherter in Anspruch nimmt, nicht nach dem individuellen Verhalten.

Burkart sieht Sparpotenzial

Unterschrieben haben Humbels Vorstoss insgesamt 22 weitere Parlamentarier, einer davon ist FDP-Nationalrat Thierry Burkart. «Ich unterstütze Massnahmen, die die Eigenverantwortung der Versicherten stärkt und belohnt, deshalb habe ich die Motion unterzeichnet», sagt er. Die Digitalisierung biete ein grosses Verbesserungs- und Sparpotenzial im Gesundheitswesen. Der Einsatz von neuen Technologien müsse gefördert werden, sagt Burkart.

Mit Blick auf den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Freiheit solle das Elektronische Patientendossier (EPD) im gesamten Gesundheitswesen optional bleiben. Es brauche aber zwingend Anreize, wie zum Beispiel neue, preiswerte Versicherungsmodelle, damit die digitalen Möglichkeiten intensiver genutzt würden. Die Einsparungen, die sich dank EPD ergeben würden, sollten laut Burkart «den Versicherten zugutekommen, welche sich für diese Modelle entscheiden».

Giezendanner lobt Modell

Unterstützung findet das Anliegen von Ruth Humbel auch bei Ulrich Giezendanner (SVP), der ebenfalls in der Gesundheitskommission des Nationalrats sitzt. Giezendanner ist Vizepräsident des Verwaltungsrats der Krankenkasse KPT und sagt: «Wir verteilen schon seit einiger Zeit Fitness-Gutscheine an Kunden, die sich gesundheitsbewusst verhalten.» Versicherte mit tieferen Prämien oder Rabatten zu belohnen, sei aufgrund der aktuellen Gesetzeslage unzulässig oder zumindest umstritten.

Datenschützer klagt gegen Helsana
Schon heute können Kunden der Krankenkasse Helsana per Bonusprogramm Prämien sparen. Eine spezielle App soll sie zum gesundheitsbewussten Verhalten animieren. Mit der App können Versicherte Punkte sammeln, wenn sie Daten teilen. Sie erhalten dann Geld zurück, maximal 75 Franken jährlich.

Dass dies zulässig ist, stellt der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger infrage. Er hat im Juni eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bei der Registrierung für die App darf die Zusatzversicherung prüfen, ob Nutzer über eine Grundversicherung bei Helsana verfügen. Aus Sicht des Datenschützers fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Dasselbe gelte für die teilweise Rückerstattung von Grundversicherungsprämien.

Helsana beurteilt die rechtliche Situation anders, gab aber bekannt, man sei an einer gerichtlichen Klärung der Frage interessiert. Die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt Versicherten bei Rabattsystemen und Apps, die Gesundheitsdaten an die Krankenkassen übermitteln, äusserst zurückhaltend zu sein. (sda/fh)

«Ich begrüsse es sehr, dass sich dies mit dem Vorstoss von Ruth Humbel nun ändern soll», sagt Giezendanner. Der SVP-Politiker sieht mit dem vorgeschlagenen Modell keine Gefahr der Diskriminierung von Versicherten und auch keine Konflikte mit dem Datenschutz. «Versicherte müssen sich freiwillig für ein solches Modell entscheiden können, dann sind die Bedingungen für alle klar», hält er fest.

Feri pocht auf Datenschutz

Auch von links gibt es Support für Humbels neuen Vorstoss. Yvonne Feri, SP-Nationalrätin und Mitglied der Gesundheitskommission, unterstützt die Stossrichtung. «Die persönliche Prävention ist wichtiger denn je, wissen wir doch, dass insbesondere chronische Krankheiten oft mit zu wenig Achtsamkeit gegenüber sich selber zu tun haben», sagt sie.

Wichtig ist Feri, dass dem Datenschutz hohes Gewicht beigemessen werde. Zudem fordert sie, dass alle Versicherten die Möglichkeit haben müssten, ein solches Modell zu wählen. Dafür brauche es ein flächendeckendes Angebot der Kassen, sonst drohe eine Zweiklassenmedizin.

Kälin sieht Missbrauchsgefahr

«Prävention in Ehren, aber der Vorstoss widerspricht aus meiner Sicht dem Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung, deshalb werde ich ihn nicht unterstützen», sagt Grünen-Nationalrätin Irène Kälin.

Die junge Mutter und Gewerkschafterin sieht mehrere Probleme. «Einerseits dürfte es schwierig sein, genau zu definieren, was nun gesundheitsbewusstes Verhalten ist», sagt Kälin und fragt, ob zum Beispiel jemand Prämienrabatt erhalten könne, wenn er in einem Raucher-Elternhaus aufgewachsen sei. «Andererseits müssten Versicherte sehr private Gesundheitsdaten angeben, das halte ich aus Gründen des Datenschutzes für problematisch, auch wenn es freiwillig geschieht.» Die Daten seien dann im Elektronischen Patientendossier der Versicherten gespeichert, Missbrauch sei nie auszuschliessen, warnt die Grünen-Nationalrätin.

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60 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tepesch
10.10.2018 07:37registriert Oktober 2015
So würden Prämien für Gesunde sinken und für kronisch Kranke steigen. Dünkt mich nicht sehr Sozial. Zudem gibt es dafür doch bereits die Franchisen. 🤔
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N. Y. P.
10.10.2018 07:48registriert August 2018
Bin ich dagegen.

Ich will weiter solidarisch sein mit Menschen, die zum Beispiel nicht kurz aus dem Rollstuhl aufstehen können, um den Schrittzähler zu pushen.

Es gibt noch viele andere Beispiele.

Und wenn mir einer erzählt, dass er einen Schrittzähler installiert hat, habe ich Mitleid mit ihm. Wer gesund unterwegs ist, hat nicht solch lächerliche Apps installiert.
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Salvador Al Daliente
10.10.2018 07:35registriert Oktober 2018
Stuhlgangzählersystem bitte nicht vergessen!
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