Weil sie eine russische Künstler-Gastfamilie mit Gewalt aus ihrer Hausgemeinschaft in Basel geworfen haben, hat das Strafgericht Basel-Stadt am Freitag acht Angeklagte zu Freiheitsstrafen und/oder Bussen verurteilt. Für zwei Personen gab es einen Freispruch.
Die Strafen unter anderem wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Entführung, Raubes, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Angriffs wurden in allen Fällen bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt zwischen zwei und vier Jahren.
Die höchste Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt auf vier Jahre erhielt eine 30-Jährige. Die Frau musste sich nebst dem Vorfall in der Wohngenossenschaft an der Wasserstrasse in Basel auch für Delikte bei Zusammenrottungen Linksradikaler in Basel und Zürich verantworten. Eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe muss sie nun bezahlen.
In den übrigen Fällen, in denen das Strafgericht eine Freiheitsstrafe aussprach, liegt diese zwischen neuneinhalb und zwölfeinhalb Monaten.
Zur Vertreibung des Künstlerpaares Natalya Sokol und Oleg Vorotnikov samt ihren drei Kindern waren die Täter am 20. März 2016 in die Wohnung eingebrochen. Bei der gewalttätigen Auseinandersetzung wurde auch Reizgas eingesetzt. Dabei wurden Sokol und Vorotnikov sowie zwei der Kinder verletzt.
Zur Rekonstruktion der Tat hatte sich die Staatsanwaltschaft auch auf Videomaterial gestützt. Dieses hatte eine Kamera des Künstlerpaars während des Angriffs aufgenommen.
Beim Prozessauftakt am Montag hatten die zehn Beschuldigten im Alter von 29 bis 61 Jahren Aussagen zum Vorfall und zum Aufenthalt der russischen Familie in der Hausgemeinschaft verweigert. Die als Zeugen geladenen Sokol und Vorotnikov blieben der Gerichtsverhandlung fern.
Das der russischen Künstlerbewegung «Voina» (dt. Krieg) angehörige Paar war im April 2015 aus Italien nach Basel gereist. Gemäss Anklageschrift war die auf Vermittlung des Zürcher Cabaret Voltaire zustande gekommene Unterbringung an der Wasserstrasse als vorübergehende Bleibe gedacht, damit die Familie in der Schweiz ein Asylgesuch hätte stellen können.
Statt das Asylgesuch zu stellen, sei die Familie jedoch gratis in der Wohngenossenschaft geblieben. Sie habe sich trotz wiederholten Aufforderungen über mehrere Monate geweigert, auszuziehen. (sda)