Bei der Ein- respektive Rückreise in die Schweiz gibt es zwei Dinge zu beachten. Einerseits muss es der Person grundsätzlich erlaubt sein, in die Schweiz einzureisen. Andererseits muss man abklären, ob für das Land, in dem man sich zuvor aufgehalten hat, bei Rückreise eine Quarantänepflicht herrscht.
Das Staatssekretariat für Migration hat die häufigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Einreisesituation publiziert.
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Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf aus jedem Land jederzeit in die Schweiz zurückkehren.
Ebenfalls einreiseberechtigt sind alle «freizügigkeitsberechtigten Personen», also Staatsangehörige der EU, EFTA (Norwegen und Island) und Grossbritanniens.
Ausserdem gibt es eine Liste von Staaten, aus denen Bürger ebenfalls jederzeit (beispielsweise zu touristischen Zwecken) einreisen dürfen. Dazu gehören Länder mit aktuell tiefen Neuinfektionen wie beispielsweise Australien (siehe Karte und Liste unten). Achtung: Dies bedeutet nicht, dass Schweizer unter gleichen Bedingungen auch dort einreisen können.
Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren der oben genannten Personen dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen. Wer nicht verheiratet ist, aber seine Beziehung belegen kann, darf ebenfalls einreisen.
Das BAG empfiehlt auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind die meisten Schengenländer, sowie einige weitere Nationen. Aktuell:
Wichtig: Vor der Reise immer direkt beim Zielland (Botschaft/Konsulat) abklären, was der aktuelle Stand ist. Änderungen kann es sehr kurzfristig geben.
Ist die Ein- respektive Rückreise grundsätzlich erlaubt, muss abgeklärt werden, ob eine Quarantäne nötig ist. Diese kann nämlich auch bei Ländern Pflicht sein, bei denen die Einreise grundsätzlich erlaubt ist.
Am 6. Juli hat das Bundesamt für Gesundheit eine erste Liste mit quarantänepflichtigen Ländern herausgegeben, am 23. Juli, 8. August, 20. August, 7. September, 14. September und am 28. September wurde diese aktualisiert (siehe Karte und Liste unten). Die Liste wird rund alle zwei Wochen – oder bei rasanten epidemiologischen Entwicklungen auch früher – angepasst. Wann die nächste Aktualisierung ansteht, ist noch nicht bekannt.
Auf die Liste kommt grundsätzlich jedes Land, welches mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen meldete. Wie stark eine allfällige Welle vor diesen zwei Wochen war, ist dabei nicht relevant.
Ebenfalls auf der Quarantäneliste landen Staaten, von denen keine vertrauenswürdigen Testergebnisse vorliegen. Auch wenn wiederholt Rückkehrer aus einem bestimmen Land in der Schweiz positiv auf das Virus getestet werden, kann ein Land auf dieser Liste erscheinen – so passiert bei Serbien in der ersten Ausgabe.
Allerdings spielen auch andere Faktoren mit rein. Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung.
Wer die Quarantänepflicht ignoriert, kann zu einer Busse von bis zu 10'000 Franken verurteilt werden. Der Bund plant, rund 20 bis 30 Flugzeuge aus quarantänepflichtigen Ländern pro Woche als Stichprobe auszuwählen und entsprechend zu überprüfen, ob sich die Personen in Quarantäne befinden und die Rückkehr dem entsprechenden kantonalen Gesundheitsdienst gemeldet haben.
Egal, wer aus welchen Gründen in die Schweiz reist: Wenn er oder sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der folgenden Länder aufgehalten hat, gilt eine Quarantänepflicht (rote Länder):
Gefettete Länder sind ab dem 12. Oktober neu auf der Liste:
Wie oben erwähnt, werden Nachbarländer gesondert behandelt, wie der Bundesrat am 11. September mitteilte: «Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung.»
Aktuell sind in Deutschland Österreich, Frankreich und Italien die folgenden:
Nicht mehr auf der BAG-Liste stehen Bolivien, die Dominikanische Republik, Namibia, Suriname und Trinidad und Tobago. Aus diesen fünf Ländern ist eine Einreise in die Schweiz ab dem 12. Oktober wieder ohne Quarantäne erlaubt.
Ich kann doch im Ausland genauso die Hygieneregeln einhalten wie in der Schweiz es viele tun oder eben auch nicht.