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Marine Le Pen muss 300'000 Euro ans EU-Parlament zurückzahlen

Marine Le Pen muss 300'000 Euro ans EU-Parlament zurückzahlen

19.06.2018, 10:4819.06.2018, 14:54
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French far right leader Marine Le Pen gestures as she delivers a speech to announce a name-change for her National Front party, in Bron, central France, Friday, June 1, 2018. The new name of the party ...
Oh, là là! So viel?Bild: AP/AP

Frankreichs rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen muss dem Europaparlament rund 300'000 Euro zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg lehnte eine Klage Le Pens ab. Es gebe keine Beweise dafür, dass Le Pens bezahlte Mitarbeiterin tatsächlich am EU-Parlament tätig war.

Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front National (FN) - und ehemalige EU-Abgeordnete konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.

Le Pen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Kampagne ihrer politischen Gegner dargestellt. Entsprechend kündigte sie am Dienstag an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wie sie der Nachrichtenagentur AFP erklärte.

Die EU-Antibetrugsbehörde Olaf beschäftigt sich schon seit Jahren mit Unregelmässigkeiten bei Assistenten mehrerer FN-Abgeordneter. Der finanzielle Schaden soll sich auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Unterstützung aus EU-Töpfen dürfen laut Parlamentsvorschriften nur für Mitarbeiter bezogen werden, «die für die Ausübung des parlamentarischen Mandats des Abgeordneten erforderlich sind und damit in unmittelbarem Zusammenhang» stehen.

Le Pen und der Front National: Eine Erfolgsgeschichte

Video: srf

Le Pen hatte die Mitarbeiterin als parlamentarische Assistentin angestellt, tatsächlich soll sie aber als ihre Büroleiterin in der FN-Parteizentrale bei Paris gearbeitet haben. Vorwürfe gibt es auch bezüglich eines Leibwächters Le Pens, der als Parlamentsmitarbeiter angestellt gewesen sein soll.

Abgeordneten-Gehalt nicht ausbezahlt

Insgesamt fordert das EU-Parlament von Le Pen 340'000 Euro zurück. Die französische Justiz ermittelt seit 2017 wegen des Verdachts auf Veruntreuung von EU-Mitteln.

Le Pen legte ihr EU-Mandat im Juli 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war. Weil sie eine Frist zur Rückzahlung verstreichen liess, behielt das Parlament einige Monate lang die Hälfte ihres Abgeordneten-Gehalts ein, der Grossteil der Summe ist aber weiter offen. Zu einer Rückzahlung kann Le Pen nur durch die französische Justiz gezwungen werden.

Auch weitere FN-Europaabgeordnete müssen EU-Mittel zurückzahlen - darunter Marine Le Pens Vater Jean-Marie, der dem Parlament 320'000 Euro schuldet. Er scheiterte im März ebenfalls mit seiner Klage vor dem EU-Gericht. (sda/dpa/afp)

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