Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Nötigung eröffnet. Das sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Greter der «NZZ am Sonntag». Nötigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Die Eröffnung des Verfahrens sei Folge einer Strafanzeige von Buttets ehemaliger Geliebten. Diese hatte den 40-Jährigen «wegen Delikten gegen die Ehre und die Freiheit» angezeigt. Buttet soll sie während längerer Zeit mit täglich bis zu fünfzig Telefonanrufen, SMS und Emails belästigt haben.
Nach Bekanntwerden des Falls erklärten mehrere Nationalrätinnen, sie seien von Buttet sexuell belästigt worden. Am Samstag nun veröffentlichten die beiden Westschweizer Zeitungen «Le Temps» und «Le Nouvelliste» Schilderungen von vier Nationalrätinnen, einer Journalistin und einer weiteren Frau.