Gewalt: Bundesrat will Schutz vor häuslicher Gewalt ausbauen

Gewalt: Bundesrat will Schutz vor häuslicher Gewalt ausbauen

07.10.2015, 14:16

Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen und Täter häufiger zur Rechenschaft ziehen. Er hat dazu am Mittwoch Änderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung geschickt.

Heute werden viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingestellt - auf Wunsch des Opfers. Künftig soll es nicht mehr allein vom Willen des Opfers abhängen, ob ein Verfahren fortgeführt wird oder nicht. Die Strafverfolgungsbehörden sollen auch andere Umstände berücksichtigen, etwa das Verhalten der beschuldigten Person.

Wurde diese bereits wegen einschlägiger Delikte verurteilt oder besteht Verdacht auf wiederholte Gewalt, soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden können. Weiter soll das Opfer vor der Einstellung des Verfahrens noch einmal angehört werden.

Der Bundesrat betont im Vernehmlassungsbericht, er wolle mit diesen Massnahmen Opfer unterstützen. Diesen falle es meist schwer, die notwendigen Schritte vorzunehmen, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung des Täters führten.

Nur wenige Verurteilungen

Seit 2004 sind Delikte in Paarbeziehungen Offizialdelikte: Die Behörden greifen von Amtes wegen ein, auch wenn die betroffene Person keinen Antrag stellt. Die Gesetzesänderung hat jedoch nicht bewirkt, dass mehr Täter verurteilt werden. Dies liegt daran, dass die meisten Verfahren eingestellt werden.

Stellt ein Opfer aus freiem Willen einen Antrag auf Sistierung und widerruft diesen nicht innert sechs Monaten, müssen die Behörden das Verfahren einstellen - selbst dann, wenn es wiederholt Gewaltvorfälle gegeben hat. Das hat mit der Rechtssprechung des Bundesgerichts zu tun. Der Bundesrat möchte nun den Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden vergrössern.

Fussfesseln bei Kontaktverbot

Weiter schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, damit Rayon- oder Kontaktverbote bei häuslicher Gewalt und Stalking besser durchgesetzt werden können. Neu soll das Gericht anordnen können, dass der potenzielle Gewalttäter eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband tragen muss.

Daneben möchte der Bundesrat prozessuale Hürden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abbauen. So sollen in diesen Fällen keine Gerichtskosten mehr gesprochen werden. Auch soll das bisher vorgesehene Schlichtungsverfahren abgeschafft werden.

Informationsfluss zwischen Behörden

Verbessert werden soll schliesslich die Information zwischen Behörden: Die Gerichte sollen Entscheide über Schutzmassnahmen den zuständigen Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden und den kantonalen Kriseninterventionsstellen mitteilen.

Die Vorschläge gehen auf einen Bericht zurück, der Mängel im geltenden Recht aufgezeigt hatte. Erfüllt werden damit auch Forderungen aus dem Parlament. National- und Ständerat haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Vorstössen zum Thema überwiesen.

Istanbul-Konvention

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch die Vernehmlassung über die Genehmigung der Istanbul-Konvention des Europarates eröffnet. Gemäss dem Übereinkommen müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt sein. Die Konvention enthält zudem Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz.

Die Schweiz hat das Übereinkommen am 13. September 2013 unterzeichnet; rechtliche Anpassungen sind nicht nötig. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt jedoch zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone. Ob es hier vereinzelt Massnahmen braucht, muss noch abgeklärt werden. Namentlich soll geprüft werden, ob genügend Schutzunterkünfte für Opfer vorhanden sind.

Grosses gesellschaftliches Problem

Dass häusliche Gewalt nach wie vor ein grosses gesellschaftliches Problem darstelle, zeigten die aktuellen Zahlen, schreibt der Bundesrat. Während von 2009 bis 2011 ein Rückgang der erfassten Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt zu beobachten war, stieg die Zahl in den Jahren 2012 und 2013 wieder an. Im Jahr 2013 wurden 16’495 solcher Straftaten polizeilich registriert, im Jahr 2014 waren es 15'650.

Fast die Hälfte der polizeilich registrierten Straftaten ereignen sich in einer aktuellen Partnerschaft, etwa ein Viertel in einer ehemaligen Partnerschaft. Die restlichen verteilen sich auf die Eltern-Kind-Beziehung und andere Verwandtschaftsbeziehungen. Zur Einstellung der Verfahren fehlen exakte Zahlen. Verschiedene Datenerhebungen und Studien zeigten jedoch dass - je nach Kanton - zwischen 53 und 92 Prozent der Verfahren eingestellt werden. (sda)

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