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Frozen-Fright-Effekt bei Vergewaltigung: «Auf einmal war ich wie gelähmt»

«Ich war gelähmt» – Leonie wurde vergewaltigt und konnte sich nicht wehren

04.09.2019, 22:1305.09.2019, 16:43
katharina reckers / watson.de
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Es ist der letzte Samstagabend der Sommerferien 2014 – Leonie* sitzt mit ihrem Cousin in einem Baumhaus, beide haben ein Bier in der Hand. Sie kommen von der Grillparty der Nachbarn. «Lass mal nach Hause gehen und da was trinken. Hier ist es superlangweilig», hatte ihr Cousin vorgeschlagen, als sie zwischen Nachbarn und Eltern am Grill stehen. Leonie willigte ein.

Sie ist damals 14 Jahre alt. Dass ihr fünf Jahre älterer Cousin das Bier schon vor der Grillparty im Baumhaus versteckt haben muss, so erzählt die heute 20-Jährige, habe sie damals nicht stutzig gemacht. «Im Gegenteil, ich habe mich gefreut. Ich durfte ja offiziell noch nicht trinken, das Bier war eine willkommene Abwechslung in der Sommerferien-Ödnis.»

Das Vertrauen wird für Leonie zum Verhängnis

Erst als ihr Cousin plötzlich beginnt, näher an sie heranzurücken, wird Leonie misstrauisch. «Er war unangenehm nah, doch nicht so, dass ich Alarm geschlagen hätte. Ich war ziemlich unbedarft mit meinen 14 Jahren, allerdings begann ich da, ein komisches Gefühl zu bekommen», erzählt sie heute.

Nur kurze Zeit später bestätigt sich ihr Gefühl – der Cousin beugt sich zu Leonie rüber, küsst sie auf den Mund und legt die Hand auf ihren Oberschenkel. Nach einem kurzen Schock, erzählt sie, springt sie auf und flüchtet in den Schuppen. Der Cousin folgt ihr.

«Auf einmal war ich wie gelähmt, konnte nicht mehr sprechen, mich nicht mehr bewegen, nicht mehr denken. Ich ließ es einfach über mich ergehen.»
Leonie*

Was dann passiert, ist für Leonie heute schwer zu rekonstruieren. «Ich weiss nicht mehr, wie er sich ausgezogen hat. Oder mich. Ich erinnere mich daran, dass ich immer wieder sagte: ‹Das ist falsch, hör auf.›» Seine Antwort verfolgt sie noch monatelang nach dem Übergriff in Alpträumen. «Er sagte, ‹Wie kann etwas falsch sein, was sich so richtig anfühlt?›» Das war der Moment, in dem Leonies Körper aussetzte, sie erstarrte. «Auf einmal war ich wie gelähmt, konnte nicht mehr sprechen, mich nicht mehr bewegen, nicht mehr denken. Ich ließ es einfach über mich ergehen», erinnert sie sich heute.

Der «Frozen Fright»-Effekt

Jede dritte Frau in Europa war schon einmal körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt, besagt eine Studie der europäischen Grundrechteagentur (FRA) aus dem Jahr 2014. Wird über sexuelle Gewalt gesprochen, erscheinen oft Bilder von schreienden Frauen, die um sich schlagen und mit allen Kräften versuchen sich zu wehren. Die meisten Vergewaltigungen laufen allerdings leise ab, lautlos und in Schockstarre. So auch Leonies.

«Erhöht sich das Stresslevel in einer Gefahrensituation, kann der Körper nur noch auf drei Arten reagieren: Flucht, Angriff oder Erstarrung.»
Tamara Luding

Das Erstarren oder auch «Frozen Fright» ist eine typische Reaktion während eines solchen Ereignisses, erklärt Trauma-Pädagogin Tamara Luding in einem Gespräch mit watson. «Jeder Mensch kann nur ein bedingtes Mass an Stress aushalten. Erhöht sich das Stresslevel in einer Gefahrensituation, kann der Körper nur noch auf drei Arten reagieren: Flucht, Angriff oder Erstarrung. Das sind uralte Instinkte, die man auch im Tierreich beobachten kann», sagt Luding.

«In Sekundenschnelle wägt das Gehirn in der Situation die Überlebenschancen ab und entscheidet, auf welche Reaktion es zurückgreifen soll. Dabei handelt es sich um keine rationale Entscheidung – gerade bei Vergewaltigungen kommt es oft zur Erstarrungen, da die Opfer den Tätern meist körperlich unterlegen sind.»

Die Zeit nach der Vergewaltigung

Leonies Vergewaltigung ist nun sechs Jahre her. Über das Erlebte kann sie heute offen reden, spurlos ist der Übergriff trotzdem nicht an ihr vorübergegangen.

«Das Schlimmste sind die Schuldgefühle, die sich in schwachen Momenten zeitweise immer noch einschleichen. Kurz nach der Vergewaltigung waren diese übermächtig. Es fühlte sich an, als hätte ich es zugelassen. Als wäre ich selber daran Schuld. Ich habe mich dafür geschämt, dass ich es nicht mit aller Kraft verhindert habe.»

Während sie diese Sätze sagt, wird Leonies Stimme dünner, sie guckt auf ihre Hände und knibbelt an den Fingernägeln. «Nie wieder habe ich eine solche Hilflosigkeit gespürt – so abzudriften, so die Kontrolle über den Körper und das Gedächtnis zu verlieren, macht riesige Angst.»

Doch dieses gedankliche Abdriften sei ein weiteres Symptom des «Frozen Frights» und lediglich eine Schutzfunktion des Körpers, erklärt Trauma-Pädagogin Luding. «Das Erstarren gleicht teilweise einem Rauschzustand. Dieser Zustand ist überlebenswichtig, denn in einer solchen Panik muss der Körper den Stress schnellstmöglich reduzieren, sonst kann es sogar tödlich enden. Es ist, als ob die Sicherung des Menschen herausspringt.»

In diesen Rauschzustand gelangte der Körper, indem er Hormone ausschüttet, erzählt Luding: «Der Körper produziert quasi Morphin – Schmerzen werden genommen und man erlebt alles wie durch einen Schleier. Manche Menschen verlieren gänzlich die Erinnerung oder sehen sich selber von oben. Es ist, als ob sich das eigene ‹Ich› für einen kurzen Moment auflöst.»

Ihre Klage hat Leonie auf Raten des Anwalts fallen gelassen

So auch bei Leonie. Sie erinnert sich nur noch an kurze Sequenzen der Vergewaltigung. Das macht vor allem juristische Schritte gegen ihren Cousin schwer. Erst einige Tage nach dem Übergriff findet Leonie die Kraft, Anzeige gegen ihn zu erstatten. Auf Raten des Anwalts lässt sie diese allerdings nach kurzer Zeit wieder fallen.

Selten gehen Prozesse gegen Vergewaltiger zu Gunsten der Opfer aus, eher komme es zu einer Demütigung für die Opfer, bestätigt auch Geschäftsführerin des «Bundesverband für Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe» und Verfechterin des deutschen «Nein heisst Nein-Gesetzes» Katja Grieger.

«Im Gesetz steht, dass es sich um einen Übergriff handelt, wenn der Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen der einen Person ausgeführt wird. Doch das ist schwierig nachzuweisen, vor dem Gericht steht oft Aussage gegen Aussage, die Verfahrensdauer ist immens lang und emotional belastend für die Opfer.»

Ein deutlicher Fortschritt sei das im vergangenen Juli eingeführte «Nein heisst Nein»-Gesetz, sagt Grieger: «Das alte Gesetz besagte, dass sich das Opfer aktiv wehren muss, sonst gilt der Übergriff nicht als Vergewaltigung. Dies ist jetzt nicht mehr so. Das Missachten nonverbaler Gesten, wie Weinen, Wegdrehen oder einfaches Nicht-mitmachen, zählt nun auch als Vergewaltigung.» Für Leonie kam dieses Gesetzt allerdings zu spät.

Hinweis
Dieser Artikel wurde von unseren deutschen Kollegen von watson.de übernommen und bezieht sich auf die deutsche Gesetzeslage.

Ihr Cousin hat Leonie einen Brief geschrieben

Das direkte Gespräch hat ihr Cousin nach dem Übergriff nie gesucht. «Ein halbes Jahr nach der Vergewaltigung bekam ich einen Brief von ihm, vermutlich eine Entschuldigung», erzählt Leonie. «Ich habe ihn nie geöffnet, er liegt immer noch verschlossen bei meinen Eltern im Haus. Vermutlich werde ich ihn auch niemals öffnen. Für das, was er mir angetan hat, gibt es keine Entschuldigung oder Erklärung. Diesen Raum in meinem Leben, will ich ihm nicht geben.» Entsorgt haben ihre Eltern den Brief trotzdem nicht – sie heben ihn auf, für den Fall, dass Leonie ihre Entscheidung doch irgendwann einmal ändern wird. Das findet sie Ok.

Die Rettung für Leonie war es damals, sich ihrer Familie und einigen engen Freunden anzuvertrauen. «Drei Tage hat es gedauert, bis die Geschichte ans Licht kam», erzählt Leonie heute, «In diesen drei Tagen wohnte mein Cousin weiterhin bei uns, er war ja den Sommer über zu Besuch. Ich konnte nicht mehr schlafen und nichts mehr essen, ich hatte unglaubliche Angst und habe mich furchtbar geschämt.»

Erst als eine Freundin Leonie auf ihren schlechten Zustand anspricht, hält sie es nicht mehr aus und bricht weinend zusammen. «Nachdem ich erzählte, was passiert war, holte meine Freundin meine Eltern mit ins Boot, denn auch sie war mit der Situation verständlicherweise überfordert», erinnert sich Leonie.

Die richtige Entscheidung. Ihre Eltern reagierten sofort und schmissen den Cousin raus. Bis heute wird er, auch mit Hilfe der Verwandtschaft, von Leonie und ihrer Familie ferngehalten. «Ausserdem gingen meine Eltern sofort mit mir zum Arzt und Psychologen», erzählt sie. Wichtig sei vor allem das Verständnis, die Unterstützung und Geborgenheit gewesen, die ihr von ihrem Umfeld entgegengebracht wurde und bis heute anhält. «Ohne diese Zuwendung», sagt Leonie, «hätte ich die Zeit wohl nicht überstanden.»

*Name von der Redaktion geändert

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hummingbird
04.09.2019 23:28registriert Juni 2019
Ein sehr guter und aufklärender Artikel zum Thema Frozen Frights. Gut wurde das Gesetz geändert. Jetzt sollten "nur" auch noch die Opfer vor Gericht nicht mehr gedemütigt werden ...
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Zwei Fallende Stimmen
05.09.2019 06:29registriert Februar 2019
Guter Artikel. Aber bitte klarstellen: das Gesetz wurde in Deutschland geändert, in der Svchweiz (noch) nicht!
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Commander Salamander
05.09.2019 07:47registriert September 2018
Alles Gute für dich, Leonie!
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