Berner Obergericht beurteilt Doppelmord in Spiezer Kinderheim

Berner Obergericht beurteilt Doppelmord in Spiezer Kinderheim

14.12.2017, 08:52

Das bernische Obergericht befasst sich seit Donnerstagmorgen mit einem Doppelmord in einem privaten Kinderheim in Spiez. Der mutmassliche Täter wurde vor einem Jahr zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

Minuten nach dem erstinstanzlichen Urteilsspruch war auch schon klar, dass der Verurteilte den Fall an die nächsthöhere Instanz, das bernische Obergericht, weiterziehen würde.

Der Mordfall sorgte im Frühling 2013 landesweit für Entsetzen. Der Leiter einer privaten pädagogischen Einrichtung und dessen zufällig im Heim anwesende Partnerin wurden mit über hundert Messerstichen ermordet.

Erst 18 Monate nach der Bluttat konnte die Polizei die mutmasslichen Täter, einen Vater und dessen Sohn, dingfest machen. Vor fast genau einem Jahr wurde den beiden in getrennten Verfahren der Prozess gemacht. Da der Sohn zur Tatzeit noch minderjährig war, unterstand er dem Jugendstrafrecht.

Die erste Instanz sah es als erwiesen an, dass Vater und Sohn die Bluttat verübt hatten. Als Motiv nahm das Regionalgericht Berner Oberland eine als Kränkung empfundene Bestrafung an, die der Sohn bei einem mehrwöchigen Aufenthalt im Heim zehn Jahre vor der Tat erlitten haben will. Der Vater hatte schon damals dem Heimleiter mit dem Tod gedroht.

Weil der angeklagte Vater in seinem Verfahren beharrlich schwieg, musste sich die erste Gerichtsinstanz auf eine Reihe von Indizien stützen. Am Tatort fanden sich etwa DNA-Spuren von Vater und Sohn; vom Vater allerdings nur eine Mischspur. Deren Hauptelement ist DNA-Material des Heimleiters, Nebenkomponente ist DNA-Material des Vaters.

Die Staatsanwältin zeichnete vom Angeklagten in erster Instanz ein düsteres Bild: Er sei ein unberechenbarer, reizbarer Patriarch. Wenn es nicht nach seinem Kopf gehe, raste der Schweizer mit italienischen Wurzeln aus. Das Regionalgericht Thun folgte bei seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hingegen zeichnete in ihrem Plädoyer das Bild eines Sumpfs aus emotionalen Abhängigkeiten sowie religiös verbrämten Vorstellungen von Schuld, Sühne und Familienehre, in dem Vater und Sohn feststeckten. Die Verteidigung hatte seinerzeit einen Freispruch gefordert.

Das bernische Obergericht wird sein Urteil voraussichtlich am 19. Dezember bekannt geben. (sda)

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