Langstreckenpendler können auf der Steuererklärung 2016 bei den Bundessteuern erstmals höchstens 3000 Franken für Fahrkosten abziehen. Bisher konnten die effektiven Kosten für Abonnemente oder 70 Rappen pro Autokilometer abgezogen werden. Laut Bund sind um die 20 Prozent der Steuerpflichtigen von der neuen Begrenzung betroffen.
Diese Regelung soll nun wieder verwässert werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat heimlich, still und leise beschlossen, dass für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen die Obergrenze beim Pendlerabzug faktisch nicht gelten, schreibt der Tages-Anzeiger am Dienstag. Die Begrenzung des Pendlerabzugs auch für Firmenautos verursache «einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand», begründet die WAK ihre Motion.
Jakob Rütsche, Präsident der Schweizerischen Steuerkonferenz, sagte der Zeitung, dass die Steuererleichterung in Einzelfällen mehrere Tausend Franken pro Jahr betragen. Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP, BE) befürchtet, dass Selbstständige ihr Privatauto in ein Geschäftsauto umwandeln. Es würde sie sehr erstaunen, wenn dieser «Steuertrick» nicht genutzt würde.
Die Motion der WAK dürfte im Nationalrat dennoch angenommen werden. Auch der Ständerat muss noch darüber entscheiden. (whr)