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Zugerin wird in Dubai unter der Dusche gefilmt und jetzt festgehalten

Zugerin wird in Dubai unter der Dusche gefilmt – und jetzt seit 1,5 Jahren festgehalten

Am 13. September 2017 flog Iman Gustafsson nach Dubai in die Ferien. Als sie kurz darauf einen Mann kennen lernte, begann ein Horror, der bis heute nicht wirklich zu Ende ist. Sie hat keinen Pass, war in Haft und in ihrer Heimat Zug hat sie alles verloren.
27.03.2019, 10:0028.03.2019, 13:44
Christopher Gilb / ch media
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Iman Gustafsson heute und im September 2017 mit dem bekannten Burj al Arab im Hintergrund: Damals konnte sie Dubai noch geniessen
Iman Gustafsson heute und im September 2017 mit dem bekannten Burj al Arab im Hintergrund: Damals konnte sie Dubai noch geniessenbild: pd

Es gibt wohl zwei Dubais, jenes der langen Sandstrände, der spektakulären Shoppingmalls, der gigantischen Luxushotels und jenes Dubai, das Iman Gustafsson kennen lernte. Die 42-jährige Nordmazedonierin, die mit einem Skandinavier verheiratet war, kam in den 90er-Jahren in die Schweiz.

Die mehrfache Mutter ist eine lebensfrohe Frau, aber auch eine, die psychische Probleme hat. Sie leidet an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Seit einigen Jahren verwaltet deshalb ein Beistand des Mandatszentrums Zug im Auftrag der Kesb ihre Finanzen. Wegen der Krankheit hätte sie auch am 2. Oktober 2017 in die psychiatrische Klinik Zugersee eintreten sollen, doch dazu kam es nie.

«Ich wollte mich doch vor dem Klinikeintritt nur noch etwas entspannen», sagt sie beim ersten Telefonat Mitte März über ihre damalige Reise nach Dubai. Diese war nach eigenem Bekunden nicht ihre erste Reise in ein arabisches Land, sie habe bereits Marokko und Ägypten besucht. Am 13. September 2017 flog sie dann nach Dubai. Zurückgekehrt ist sie seitdem nicht.

Alles habe wenige Tage nach ihrer Ankunft in einer Mall begonnen, erzählt sie. Da habe sie einen etwa gleichaltrigen Iraker kennen gelernt. «Er erzählte mir von seiner Mutter, die in Dubai operiert werde und wie sehr ihn das mitnehme. Da ich selbst ja psychische Probleme hatte, konnte ich mich gut in ihn hineinversetzen und hatte auch etwas Mitleid.» Sie hätten sich einfach gut verstanden und deshalb auch einige Ausflüge gemacht.

«Nach dem Einkauf aber bemerkte ich, wie er meine Beine fotografiert.»

Kurz vor ihrer geplanten Rückkehr in die Schweiz sei dann als Abschluss der Reise ein gemeinsamer Besuch der Scheich-Zayid-Moschee im benachbarten Emirat Abu Dhabi geplant gewesen. «Da wir früh hätten aufbrechen müssen, fragte er mich, ob ich nicht lieber bei ihm im Hotel übernachten möchte», erinnert sie sich. Sie habe eingewilligt, aber ein separates Zimmer verlangt, da sie kein weitergehendes Interesse am Iraker gehabt habe.

Im Hotel sei sie dann duschen gegangen. Er habe versprochen, währenddessen draussen auf der Terrasse des Zimmers zu warten. «Wir gingen dann Proviant einkaufen. Nach dem Einkauf aber bemerkte ich, wie er meine Beine fotografiert.» Sofort habe sie verlangt, dass er das Foto lösche, da er nicht reagiert habe, habe sie ihm das Handy aus der Hand gerissen. «Da sah ich das Video, er war nicht auf der Terrasse gewesen, sondern hatte mich unter der Dusche gefilmt.»

Aus Angst er habe die Aufnahmen bereits verschickt, habe sie die Polizei gerufen. «Dadurch fühlte er sich dann anscheinend so in seiner Ehre verletzt, dass er beschloss, sich zu rächen», erzählt sie. Gegenüber der Polizei habe der Mann dann behauptet, sie seien ein Paar und hätten bereits Geschlechtsverkehr gehabt, so Gustafsson. In Dubai verstösst es gegen das Scharia-Gesetz, als unverheiratetes Paar zusammenzuleben, erst recht Geschlechtsverkehr zu haben.

Bei Iman Gustafsson wurde ein Test im Krankenhaus angeordnet. «Man zog meinen Pass ein und ich musste zwei Wochen auf das Ergebnis warten.» Danach sei sie informiert worden, dass der Test ergeben habe, dass sie keinen Geschlechtsverkehr gehabt habe. Es gebe eine letzte Anhörung vor Gericht, dann könne sie heimreisen. «Das ist jetzt eineinhalb Jahre her und ich bin immer noch hier», sagt sie resigniert. Um vor Gericht zu erscheinen, habe sie nämlich erst einmal einen Anwalt gebraucht. Sie habe sich deshalb an die Schweizer Botschaft gewandt.

Schweiz war nicht zuständig

Es folgte die erste Enttäuschung. Sie erfuhr, dass die Schweiz nur Schweizer Bürgern konsularische Hilfe leistet, eine Aufenthaltsbewilligung genügt nicht. «Seit fast 30 Jahren lebe ich in der Schweiz und plötzlich sollte dann Nordmazedonien, zuständig sein, wo ich zuletzt als Kind war», empört sich Gustafsson. Entsprechend hätten ihr die Nordmazedonier auch so gut wie keine Hilfe zukommen lassen. «Lediglich ein paar Namen von Anwälten wurden mir genannt, nicht einmal besucht wurde ich.» Eine Anfrage unserer Zeitung zu den Vorwürfen liess die nordmazedonische Botschaft unbeantwortet.

Hinzu gekommen, so Gustafsson, sei das Problem mit dem Mandatszentrum Zug. «Obwohl sie die Verantwortung für mich hatten und ich Sie über meine Lage informiert hatte, wurde ich hängen gelassen.» Passiert ist Folgendes: Da Gustafsson aus Schweizer Sicht im Ausland war und sie somit keinen Bedarf nachweisen konnte, wurden ihre Ergänzungsleistungen eingestellt.

Ihr Beistand teilte ihr also mit, dass er ihre Miete nicht mehr bezahlen könne. Die Konsequenz: Ihre Wohnung in Zug wurde ihr gekündigt. Einzig ihre Invalidenrente (IV) von 900 Dollar schickte man ihr. Aber: «Nur schon das Zimmer in der kleinen Wohngemeinschaft in Dubai, wo ich derzeit lebe, kostet 850 Franken.» Dazu kämen die Medikamente und die psychologische Betreuung. Sie legt das E-Mail eines deutschsprachigen Psychiaters in Dubai an ihren Beistand in der Schweiz vor. In diesem macht der Arzt auf ihre prekäre Gesundheitssituation aufmerksam und empfiehlt entsprechende Behandlungen.

Auch ihre 20-jährige Tochter, die in Luzern wohnt, bat den Beistand per E-Mail um Unterstützung für ihre Mutter. Nach eigenem Bekunden ohne richtigen Erfolg. Die Tochter war es auch, die sich aus Verzweiflung an unsere Zeitung gewandt hat. Selbst traut sie sich nicht, zu ihrer Mutter zu reisen, aus Angst ihr könnte Ähnliches passieren.

«Bei Entzug eines Reisepasses im Ausland durch einen ausländischen Staat kann einzig die Botschaft des Heimatstaates intervenieren.»

Konfrontiert mit den Vorwürfen schreibt das Mandatszentrum Zug: «Bei Entzug eines Reisepasses im Ausland durch einen ausländischen Staat kann einzig die Botschaft des Heimatstaates intervenieren.» Und: «Auch im vorliegenden Fall hat der Beistand die Vertretung der betroffenen Personen mit grossem Engagement und hoher Fachlichkeit wahrgenommen.»

Vom Richter übers Sexualleben ausgefragt

Ihre Familie jedenfalls, so Gustafsson, habe dann das Geld für einen Anwalt zusammengebracht. Rund 15'000 Franken hätten sie bezahlt. Drei Anhörungen habe es gegeben. Trotz des klaren Testergebnisses habe der Richter sie eifrig über ihr Sexualleben ausgefragt. Nach der zweiten Anhörung sei sie sogar in eine Gefängniszelle geworfen worden. Aus der habe sie ihr Anwalt aber gegen eine Kaution wieder rausholen können. Dieser darf sich nicht zum Fall äussern. Das sei in Dubai untersagt, heisst es.

Auch die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Bern lässt eine Anfrage zum Fall unbeantwortet. Unserer Zeitung liegt aber ein Gerichtsentscheid vom Februar dieses Jahres vor, in dem sinngemäss steht, dass sie nicht mehr wegen des Vorwurfs verdächtigt werde und die Ermittlungen eingestellt werden sollen. Ihren Pass habe man ihr trotzdem noch nicht ausgehändigt, berichtet sie beim Telefonat. «Lieber begehe ich Selbstmord, als noch einmal vor Gericht zu erscheinen.»

Am Tag vor der Publikation meldet sie sich dann wieder. Nun habe man ihr angekündigt, sie erhalte ihren Pass doch zurück aber erst, sobald sie eine Busse von rund 2000 Franken gezahlt habe. Denn alleine der Umgang mit dem Mann sei aus Sicht der Justiz strafbar. Sie hofft nun, dass sie wirklich freikommt. «Wenn ich endlich zu Hause bin, gehe ich sofort in die psychiatrische Klinik, es gibt soviel zu verarbeiten.»

Berichte über Folter und Misshandlung

Gemäss der Informationsplattform humanrights.ch gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wozu Dubai gehört, bedeutende Menschenrechtsprobleme. Dazu gehören willkürliche Verhaftungen von Andersdenkenden, Medienschaffenden und Menschenrechtsaktivisten. Zudem würden Berichte über Folter und Misshandlung während der Haft vorliegen. Auch die Todesstrafe werde dort weiterhin verhängt, eine Hinrichtung sei beispielsweise 2017 vollzogen worden.

Auch das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) schreibt unter anderem bei seinen Reisehinweisen zu den Emiraten, dass sich die Gesetzgebung dort an einer strikten islamischen Rechtsauffassung (Scharia) und an rigiden Moralvorstellungen orientiere. Und weiter heisst es: «Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.» Gemäss Auskunft des EDA seien in den letzten Jahren aber keine Fälle bekannt, in die Schweizer Staatsangehörige involviert waren. (bzbasel.ch)

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115 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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muto
27.03.2019 10:17registriert März 2019
Ohne jemanden in Schutz nehmen zu wollen - Länder mit einem solchen Rechtssystem sollte man nicht unterstützen, auch mit Tourismus nicht.
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polopol88
27.03.2019 10:21registriert Februar 2015
Wenn ich sowas lese denke ich: Zum Glück habe ich mich noch nie in dieses rückständige Land begeben. Und habe es auch in zukunft nicht vor!
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Hierundjetzt
27.03.2019 10:21registriert Mai 2015
Das der konsularischen Schutz nur für Bürger des eigenen Landes gilt ist theoretisch nachvollziehbar.

Praktisch hilft man sich aber gegenseitig. Siehe Verhaftungen von Schweizern in Venezuela, die nur Dank Italien (!) freikamen (weil die CH-Botschafterin am Freitag um 1500 bereits im Apero war)

Das EDA hätte also ohne weiteres mit Nordmazedonien zusammenarbeiten können.

Immerhin bezahlen wir Ihr hier in der Schweiz einen Spitalaufenthalt der in die 100'000ende geht.

Der Rest der Geschichte kann ich nicht beurteilen, da hat es viel zu viele offene Fragen.
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