Ein SBB-Mitarbeiter muss sich wegen Bestechung, Betrugs und Geldwäscherei im Juni vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich mittels freihändiger Vergabe von 604 Aufträgen um 1.8 Millionen Franken bereichert zu haben.
Der Projektleiter im Bereich von Elektroanlagen soll von April 2003 bis März 2014 unrechtmässig 604 Aufträge an zwei Firmen vergeben haben und sich sowie diesen Unternehmen unrechtmässige finanzielle Vorteile verschafft haben. Das geht aus den angekündigten Verhandlungsterminen auf der Website des Bundesstrafgericht hervor. Den Fall publik machten am Dienstag die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund».
Der angeklagte SBB-Mitarbeiter soll von den beiden Unternehmen 1.8 Millionen Franken erhalten haben. Die in Rechnung gestellten Arbeiten seien aber grösstenteils nicht ausgeführt worden, wodurch der SBB ein Schaden von mindestens 1.2 Millionen Franken entstanden sei, heisst es weiter.
Dem Projektleiter wird weiter vorgeworfen, für Auftragsvergaben der SBB an eine weitere Firma von deren zwei Geschäftsführern sowie von einer weiteren Person nicht gebührende Vorteile von 400'000 Franken angenommen zu haben. Angeklagt sind deshalb auch diese drei Personen. Sie sollen dem Projektleiter diese Vorteile gewährt haben.
Die angeklagten Straftatbestände lauten auf mehrfache ungetreue Amtsführung, Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung, sich bestechen lassen, Bestechen, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.
Die SBB treten vor dem Bundesstrafgericht als Privatklägerin auf. Verhandlungsbeginn ist der 5. Juni. Für den Prozess sind zwei Tage, plus ein Reservetag, vorgesehen. (sda)