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Corona: Kantone müssen Häftlinge freilassen

ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG UEBER DIE VOLKSINITIATIVE „ZUR DURCHSETZUNG DER AUSSCHAFFUNG KRIMINELLER AUSLAENDER (DURCHSETZUNGSINITIATIVE)“ AM SONNTAG, 28. FEBRUAR 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGE ...
Im Flughafengefängnis Zürich warten Häftlinge auf ihre Abschiebung. Bild: KEYSTONE

Wegen Corona: Kantone müssen Häftlinge freilassen

Die Pandemie verzögert und verhindert Ausschaffungen. Die Kantone müssen deshalb Häftlinge freilassen. Jeder zweite taucht unter.
20.12.2020, 13:2920.12.2020, 15:17
andreas maurer / schweiz am wochenende
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Ein junger Marokkaner stellt in der Schweiz ein Asylgesuch und erzählt in der Befragung seine Geschichte. Er habe schon als Kind geraucht und Klebstoff geschnüffelt. Insgesamt habe er nur zweieinhalb Jahre lang die Schule besucht. Um zu überleben, habe er gestohlen. Später sei der Drogenhandel dazugekommen. Nun sei er 16 Jahre alt und schon seit drei Jahren drogenabhängig.

Wie alt er tatsächlich ist und wie er wirklich heisst, wissen die Behörden nicht. Das Bundesverwaltungsgericht glaubt ihm jedenfalls nicht, dass er minderjährig ist. Mal sagt er aus, er habe seine Identitätsdokumente verloren, ein anderes Mal behauptet er, sie seien in der Türkei, und dann gibt er an, sie seien bei einer Tante in Marokko. Es interessiert ihn aber auch nicht wirklich. Er weigert sich, bei der Abklärung seiner Identität mitzuhelfen. In diesem Artikel nennen wir ihn Karim.

Sogar während der Befragung durch das Migrationsamt steht Karim gemäss seiner Anwältin unter dem Einfluss halluzinogener Drogen. Sie macht sich Sorgen um ihn, weil sie eine Traumatisierung aus seiner Kindheit vermutet. Als er später zu einer vertieften Asylabklärung vorgeladen wird, taucht er gar nicht erst auf. Nur seine Anwältin, die vom Hilfswerk Heks finanziert wird, nimmt am Gespräch teil. Sie gibt zu Protokoll: «Möglicherweise liegt er jetzt betäubt in einer fremden Wohnung oder auf der Strasse.»

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Aktenkundig ist, was er sonst noch tut. Sein Einkommen verdient er sich als Einbrecher, weshalb er wegen gewerbsmässigen Diebstahls und Sachbeschädigung verurteilt wird. Zudem begeht er Drogen- und Verkehrsdelikte. Er erhält eine Freiheitsstrafe und einen Landesverweis.

Marokko stellt keine Ersatzpapiere mehr aus

Nachdem Karim eine Strafe von einem halben Jahr abgesessen hat, kommt er ins Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel. Mit den Behörden kooperiert er nicht. Zur Haftrichterin sagt er: «Ich kenne niemanden in Marokko und weiss nicht, wie ich dort leben könnte.»

Normalerweise würde die Geschichte hier enden. Die Polizei würde ihn zum Flughafen führen und in eine Maschine der Royal Air Maroc setzen. Noch im Juli geht die Haftrichterin davon aus, dass diese Lösung realistisch ist, da die Fluggesellschaft im August die wegen der Pandemie ausgesetzten Flüge wieder aufnimmt.

Die Richterin verlängert deshalb die Ausschaffungshaft. Es sei wichtig, dass dieser Mann im Gefängnis bleibe, schreibt sie im Urteil, da ein «grosses öffentliches Interesse am Vollzug der Landesverweisung des in der Schweiz kriminell tätig gewesenen Ausländers» bestehe.

Die Kehrtwende folgt im Oktober. Die Haftrichterin erfährt vom Migrationsamt, dass die marokkanischen Behörden während des Coronanotstandes in ihrem Land keine Ersatzreisedokumente mehr ausstellen würden. Ohne diese kann Karim nicht ausgeschafft werden. Es könne bis zu einem Jahr dauern, bis die Papiere vorliegen.

Das sei zu lange, findet die Richterin und beschliesst, Karim sofort aus der Haft zu entlassen. Diese ist nämlich nur zulässig, wenn die Ausschaffung in einer «vernünftigen Frist» vollzogen werden kann. Die Richterin muss jeden Fall einzeln prüfen und die Prognose beurteilen. Die folgenreichen Entscheide fällt sie dann ganz alleine.

Wie viele derartige Fälle gibt es? Das Staatssekretariat für Migration hat keinen Überblick und verweist an die Kantone, die für die Ausschaffungsverfahren zuständig sind. Diese Zeitung hat deshalb bei zwölf Deutschschweizer Kantonen eine Umfrage gemacht und nachgefragt, wie viele Ausschaffungshäftlinge wegen der Pandemie entlassen werden mussten. Zehn haben Zahlen geliefert.

Das Resultat: 89 Ausländer durften wegen der Pandemie das Gefängnis verlassen, weil ihre Ausschaffung nicht innert absehbarer Frist vollzogen werden kann. Alle waren in Haft, weil sie gemäss den Behörden sonst untertauchen würden. Die meisten haben nur gegen das Ausländergesetz verstossen. Ein kleiner Teil davon hat aber auch Straftaten begangen. Nach der Haftentlassung müssten sie entweder selbstständig ausreisen und sich an der Grenze abmelden oder sich regelmässig bei den Behörden melden.

Die Zahl der Untergetauchten: Ist das viel oder wenig?

Die Umfrage zeigt: Jeder zweite freigelassene Häftling taucht unter. Das ist viel, wenn man bedenkt, dass sich darunter auch Verbrecher wie Karim befinden. Die Quote von knapp fünfzig Prozent ist allerdings auch wenig, wenn man bedenkt, dass diese Leute ständig damit rechnen müssen, erneut verhaftet und doch noch ausgeschafft zu werden. Bei allen gingen die Behörden bei der Haftanordnung davon aus, sie würden untertauchen.

Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross. In einigen wie Basel-Stadt und Baselland ist fast niemand untergetaucht. In anderen wie Zug und Schwyz hingegen beträgt die Untertauchquote hundert Prozent.

Ein Grund dafür ist die unterschiedliche Zusammensetzung der freigelassenen Inhaftierten. In Zug und Schwyz handelt es sich um illegal eingereiste Ausländer, die auf der Zugfahrt von Mailand nach Zürich ohne Papiere erwischt werden. Die Grenzwächter übergeben die Festgenommenen dann jeweils am nächsten Bahnhof der Polizei. Diese Ausländer wollten also ohnehin nie in Zug oder Schwyz bleiben, sondern so bald wie möglich weiterreisen.

Die Freilassung geschieht dann jeweils auf dem umgekehrten Weg. In Zug brachte die Polizei elf Ausschaffungshäftlinge, die wegen der Pandemie freigelassen werden mussten, an den Bahnhof, drückte ihnen Bahnbillette nach Italien in die Hände, und wartete, bis der Zug abfuhr. Ob sie dann tatsächlich bis Italien sitzen blieben oder am nächsten Bahnhof ausstiegen, wurde nicht überprüft. Jedenfalls hat keiner von ihnen wie vorgesehen an der Schweizer Grenze eine Meldekarte abgegeben. Deshalb gelten sie nun als untergetaucht.

Wenn die Beamten bei Entlassung ein schlechtes Gefühl haben

René Peter vom Zuger Migrationsamt organisiert diese Verfahren und sagt: «Klar würde ich lieber sicherstellen, dass diese Leute sauber an einen anderen Staat übergeben würden.» In der aktuellen Situation sei rechtlich aber kein anderes Vorgehen möglich. «Bei Personen, von denen ich zum Beispiel weiss, dass sie hier in den Drogenhandel involviert waren, habe ich bei der Freilassung ein schlechtes Gefühl», sagt er. Anders sei dies, wenn er Ausschaffungshäftlinge freilassen müsse, die ihm gesagt hätten, sie würden so schnell wie möglich in ein Nachbarland weiterreisen wollen.

Alberto Achermann ist Professor für Migrationsrecht der Universität Bern. Er geht davon aus, dass die meisten, die untertauchen, die Schweiz freiwillig verlassen werden: «Sie reisen weiter, weil sie in einer europäischen Grossstadt eine bessere Ausgangslage haben, um ein neues Leben aufzubauen.» In der Schweiz sei die Gefahr, wieder verhaftet zu werden, grösser. «Länder wie Frankreich oder Italien haben entweder die Ressourcen nicht oder den Willen, diese Leute konsequent auszuschaffen.»

Vermutlich wird auch Karims Geschichte so weitergehen. In einer Einvernahme hat er angegeben, er wolle nach Frankreich reisen – natürlich illegal. Seit 2015, als er seine Heimat Richtung Italien verlassen hatte, reiste er quer durch Europa. In den europäischen Datenbanken hinterliess er aber keine Spuren. Er ist in keinem Land registriert. Wenn die Beamten vom Staatssekretariat für Migration seinen Fingerabdruck ins Identifizierungssystem hochladen, erscheint die Meldung «NOHIT», kein Treffer.

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49 Kommentare
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Superdave
20.12.2020 13:59registriert September 2019
Wieso nicht diesen Gefährdern elektronische Fussfesseln anlegen? Dann kann man sehr genau bestimmen wo die sich aufhalten und das Problem wäre minimiert. Wieso kommen die Richter nciht auf die Idee? Klappt ja in anderen Ländern auch mit den Dingern???
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Coffeetime ☕
20.12.2020 14:04registriert Dezember 2018
Seihen wir ehrlich. Karim hat schon lange verloren. Er wird im Drogenrausch immer mehr in den Abgrund driften. Er sieht täglich den Konsum der Europäer, kann sich das nicht leisten, muss seine Drogen finanzieren und landet irgendwann wieder im Gefängnis, mit keiner Aussicht auf besseres Leben.... Tragisch. Aber kein Einzelfall, leider.

Ich bewundere die Menschen, die immer wieder daran glauben, sie können Karims dieser Welt retten. Nicht falsch verstehen, jeder, der um Hilfe bittet soll sie auch definitiv bekommen. Aber eine Hilfe gegen den Willen ist aussichtslos.
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Leisure- Goth
20.12.2020 13:44registriert Juli 2020
Habt ihr jetzt komplett den Verstand verlohren. Macht lieber mal die Grenzen dicht bevor die Mutation auch hier ist. Entweder schützt ihr uns jetzt mal richtig, sonst könnt ihr mich auch mal mit den Massnahmen die nichts bringen.
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