Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UNO-Kommandanten Thom Karremans haben. Die niederländischen Behörden hätten in dem Fall ausreichend ermittelt, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den Niederländer nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen, hiess es am Donnerstag aus Strassburg. Die Hinterbliebenen von drei Opfern hatten sich gegen diese Entscheidung gewehrt.
Im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen in der UNO-Schutzzone Srebrenica 8000 muslimische Jungen und Männer, nachdem sich die niederländische Blauhelm-Einheit kampflos ergeben hatte. (sda/dpa)