Tötungsfantasien und Vorsatz im Zentrum des Adeline-Prozesses

Tötungsfantasien und Vorsatz im Zentrum des Adeline-Prozesses

16.05.2017, 13:24

Am zweiten Tag der Gerichtsverhandlung zum Tötungsdelikt Adeline hat der Angeklagte es als «wahrscheinliche Möglichkeit» bezeichnet, auf der Flucht jemanden zu töten. Der 42-Jährige bestritt erneut, die Bluttat geplant zu haben.

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot stellte seine Fragen hinsichtlich des Vorsatzes, welche der Angeklagte am ersten Prozesstag am Montag entschieden zurückgewiesen hatte. Jornot zitierte dabei aus dem Gutachten zweier französischen Experten.

Ihnen gegenüber habe der französisch-schweizerische Doppelbürger angegeben, dass er sich vorgestellt habe, Adeline die Kehle durchzuschneiden. «Es ist möglich, dass ich das den Experten gesagt habe», sagte der Angeklagte.

Der Angeklagte beharrte auf seiner Verteidigungsstrategie und wiederholte die Aussagen vom Vortag, wonach er einzig die Flucht während des Freigangs geplant habe, nicht aber die Bluttat an der Mitarbeiterin des auf Resozialisierung spezialisierten Zentrums «La Pâquerette», das nach dem Tötungsdelikt geschlossen worden war.

Dabei verstrickte er sich aber in Widersprüche. In seinem Tagebuch wurde nach dem Tötungsdelikt die Notiz «versuche vorher zu schlachten» gefunden. Das bezog sich auf den Fluchtplan, welcher vorsah, seine Ex-Freundin in Polen ausfindig zu machen.

Tötung auf Flucht «wahrscheinlich»

Laut Anklageschrift wollte der französisch-schweizerische Doppelbürger die junge Frau töten. Auf die Notiz angesprochen, sagte der Angeklagte am Dienstag, jemand auf der Flucht zu töten sei eine «wahrscheinliche Möglichkeit» gewesen.

Die darauf von Simon Ntah, dem Anwalt der Angehörigen des Opfers, vorgeworfene Tötungsabsicht wies der Angeklagte jedoch sofort zurück. «Das betraf nicht unbedingt Adeline», sagte er.

Er habe sich in einem «animalischen Zustand» befunden und keine bewussten Entscheidungen getroffen. Im Gefängnis hatte er sich allerdings wiederholt eine Szene aus dem Film «Braveheart» angeschaut, in der einer Frau die Kehle durchgeschnitten wird, sowie weitere Gewaltszenen aus anderen Filmen.

Verschiedene Ansichten zu Filmszenen

Er wies einen Zusammenhang mit den geschauten Filmszenen und dem Tötungsdelikt zurück. Vielmehr zitierte er seinen aktuellen Gefängnistherapeuten, der diese Filme in einen Zusammenhang mit der schwierigen Beziehung zur Mutter des Angeklagten gestellt habe.

Diese Theorie wurde von Generalstaatsanwalt Olivier Jornot und Simon Ntah bezweifelt. Bei Nachfragen wirkte der 42-Jährige am zweiten Prozesstag selbstbewusster und verschärfte den Tonfall, wenn im Fragen nicht passten.

«Sie hören mir nicht zu», rief er Ntah einmal zu. «Ich bin es leid, mich zu wiederholen», fügte er an. Gerichtspräsident Fabrice Roch verlangte vom Anwalt verständlichere Fragen und vom Angeklagten präzise Antworten, ohne in bereits besprochene Themen abzuweichen.

Tötungsdelikt während Freigang

Der Angeklagte war bereits wegen zwei Vergewaltigungen zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Vor dem Tötungsdelikt an Adeline befand er sich in Haft im Zentrum «La Pâquerette». Zur Bluttat kam es im September 2013 während eines Freigangs, bei dem der Angeklagte eine Reittherapie absolvieren hätte sollen.

Stattdessen bedrohte er die Sozialtherapeutin im Auto mit einem Messer und zwang sie, in einen Wald zu fahren, fesselte sie an einen Baum und schnitt ihr die Kehle durch. Danach flüchtete er nach Polen und wurde drei Tage später an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen. (sda)

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