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Eltern von Adeline fordern im Prozess lebenslange Verwahrung

Eltern von Adeline fordern im Prozess lebenslange Verwahrung

18.05.2017, 10:0818.05.2017, 10:27
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GERICHTSZEICHNUNG - Un dessin montre Fabrice A., meurtrier presume d'Adeline, droite, sur le banc des accuses entoure d'un policier et de ses avocats Me Leonardo Castro, et Me Yann Arnold, g ...
Der Angeklagte vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Die Eltern von Adeline haben zum Auftakt des vierten Prozesstages dem Gericht Erklärungen vorgetragen und die lebenslängliche Verwahrung des Angeklagten gefordert. Sie erzählten von ihrem grossen Leiden und aus dem Leben der getöteten Tochter.

«Für die Eltern ist der Verlust ihres Kindes das Schlimmste, und auf diese Art und Weise ist es entsetzlich», sagte die Mutter der getöteten Sozialtherapeutin am Donnerstag sichtlich bewegt im Gerichtssaal in Genf. Der Angeklagte hörte der Erklärung regungslos zu.

Die Mutter verlangte die lebenslängliche Verwahrung des Täters. Der vorbestrafte Vergewaltiger gehöre «bis zu seinem letzten Atemzug» hinter Gitter. Auch wenn die Strafgesetzgebung zu dieser Höchststrafe schwierig anzuwenden sei, verlange sie eine lebenslängliche Verwahrung.

Die Opfer hätten auch das Recht auf ein würdiges Leben und die Gewissheit, dass der Angeklagte für immer im Gefängnis bleiben werde. Der Vater sprach vom Leiden der Eltern, des Partners und der Enkelkinder, das ebenfalls das gesamte Leben anhalten werde.

Der Partner der getöteten Sozialtherapeutin, der ebenfalls im auf Resozialisierung spezialisierten Zentrum «La Pâquerette» tätig war, wurde im Gegensatz zu den Eltern vom Gericht befragt. Er gab an, dass der wegen zwei Vergewaltigungen vorbestrafte Häftling für Adeline zu umgarnen versucht habe.

Häftling insistierte für Adeline

Er habe zudem insistiert, dass ihm für den zweiten Freigang Adeline als Begleiterin zugewiesen wird, sagte der Partner. Der 42-jährige Angeklagte hatte die Genferin am 12. September 2013 während eines Freigangs in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten.

Danach flüchtete er nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte. Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Er muss sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls vor dem Genfer Strafgericht verantworten. (sda)

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