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Bundesgericht hebt Berner Polizeigesetz teilweise auf

Bundesgericht hebt Berner Polizeigesetz teilweise auf

29.04.2020, 12:4729.04.2020, 13:51
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Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat an einer öffentlichen Beratung vier Artikel des totalrevidierten Berner Polizeigesetzes aufgehoben. Die Bestimmungen verstossen gegen übergeordnetes Recht.

Gestrichen wurde zunächst die "Lex Fahrende", mit welcher ermöglicht werden sollte, dass Plätze innerhalb von 24 Stunden geräumt werden können. Aufgrund der kurzen Frist würden jedoch die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen, befand das Gericht. Dies lässt sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren.

Auch die zwingende Verbindung einer Wegweisung jeglicher Art mit einer Strafandrohung, wie sie das Strafgesetzbuch vorsieht, ist gemäss Bundesgericht nicht verhältnismässig. Die Bestimmung wurde deshalb aufgehoben.

Weit über das Ziel hinaus schiesst laut Bundesgericht sodann die Bestimmung, wonach die Polizei technische Überwachungsgeräte einsetzen kann, ohne das ein Tatverdacht gegen eine Person vorliegt oder eine Bewilligung dafür eingeholt werden muss. Strafermittler müssen sich an strengere Vorgaben halten. Und auch das Nachrichtengesetz sieht mehr Einschränkungen vor.

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Borki
29.04.2020 13:52registriert Mai 2018
C'mon! Etwas mehr als die SDA Meldung hättet ihr schon bringen können! Welche Artikel? Warum? Gab es schon Kontroversen in der Politik?

Ich habe zuerst echt geglaubt mein Browser funktioniert nicht richtig bzw. das Internet stockt etwas...
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zoobee1980
29.04.2020 14:57registriert Oktober 2014
Gut, dass das BG dem "big brother" mit "hart durchgreifen"-Allüren die lange Kette etwas gekürzt hat!
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Magnum
29.04.2020 16:08registriert Februar 2015
Schön, dass Grundsätze des Rechtsstaat nicht von einem kantonalen Polizeigesetz gebrochen werden. Unverständlich, dass besagtes Polizeigesetz in der parlamentarischen Beratung trotz dieser gravierenden Mängel durchgewunken wurde.

Das Urteil ist auch als dickes «ungenügend» an den Grossen Rat vom Kanton Bern zu lesen: Aufgabe nicht erfüllt, zurück auf Feld 1 im Leiterli-Spiel, diesmal unter Beachtung höherer Rechtsgüter.
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