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Kein Erlass der Verfahrenskosten für verurteilten «IS»-Helfer

10.09.2018, 12:0010.09.2018, 12:17

Das Bundesstrafgericht hat das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten eines im März 2017 verurteilten «IS»-Helfers abgewiesen. Dem Iraker wurden Kosten in der Höhe von rund 50'000 Franken auferlegt.

Das Bundesstrafgericht verurteilte den Mann nach einer Rückweisung des Falls durch das Bundesgericht im zweiten Anlauf zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Bei 50'000 Franken beliess es die von ihm zu bezahlenden Verfahrenskosten.

Weil sich die finanziellen Verhältnisse des Irakers im Vergleich zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht verändert haben, sieht das Bundesstrafgericht die Bedingungen für einen Erlass der Verfahrenskosten nicht als erfüllt an.

Wie aus dem am Montag publizierten Urteil weiter hervor geht, wurde der Verurteilte Ende März 2017 aus dem Strafvollzug entlassen. Seither hat er von der Nothilfe in einem Durchgangszentrum für Asylsuchende gelebt und freiwillige Waldarbeit geleistet.

Pro Tag erhält der Mann 12 Franken für alle seine Bedürfnisse. Für die geleistete Waldarbeit erhält er 24 Franken pro Woche. Aufgrund des Alters des Irakers geht das Gericht davon aus, dass sich seine Situation durchaus noch verändern könnte. (Beschluss SK.2018.39 vom 28.08.2018) (sda)

Jürgen Todenhöfer – Das ist kein islamischer Staat

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