Schweiz
Aargau

Crash auf A3: Porschefahrer aus Haft entlassen – aber nicht in Freiheit

Nach Horror-Crash auf A3: Porschefahrer aus U-Haft entlassen – aber nicht in Freiheit

Nach dem schweren Unfall vor dem Bözbergtunnel wurde der Unfallverursacher in die Psychiatrie gebracht. Nun ist er aus der U-Haft entlassen worden. Frei ist er trotzdem nicht.
18.12.2019, 14:4318.12.2019, 16:21
Deborah Gonzalez / ch media
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Schwerer Unfall vor Bözbergtunnel – die Unfallstelle am Mittwochmorgen, 27.11.2019

Auf der Autobahn A3 bei Effingen waren am Mittwochmorgen mehrere Fahrzeuge in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein SUV-Fahrer fuhr zu schnell auf eine Kolonne auf und schob einen roten Renault in einen Lastwagen. Die drei Insassen, Erwachsene aus dem Baselbiet, konnten nur noch tot geborgen werden. Video: © Tele M1

Bei einem heftigen Verkehrsunfall mit einem Porsche sind vor rund drei Wochen auf der A3 bei Effingen AG drei Erwachsene ums Leben gekommen. Der Unfallfahrer wurde nach kurzer Flucht verhaftet und nach einer Kontrolle im Spital in eine psychiatrische Klinik eingewiesen – er soll als suizidgefährdet eingestuft worden sein.

Nun wurde der Unfallfahrer aus der Untersuchungshaft entlassen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau eine Meldung des «Blick» bestätigt. Es bestehe keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, heisst es bei der Staatsanwaltschaft.

In Freiheit sei der Beschuldigte jedoch trotzdem nicht. Für ihn wurde eine «fürsorgerische Unterbringung» angeordnet. Grund dafür sei eine ärztliche Indikation gewesen.

Was die genauen Gründe anbelangt, hält sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. «Es hat medizinische Gründe, alles weitere ist aber privat», lässt die Staatsanwaltschaft gegenüber der «Aargauer Zeitung» verlauten.

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Tödlicher Unfall auf A3 bei Effingen im Aargau
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Tödlicher Unfall auf A3 bei Effingen im Aargau
Die Unfallstelle. Zwei Lastwagen und zwei Autos waren in den Crash verwickelt.
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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Spin Doctor of Medicine
18.12.2019 15:13registriert August 2019
Please, das heisst Kollusionsgefahr, nicht Kollisionsgefahr. In diesem Fall ist der Fehler besonders blöd.
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Mynamesjeff
18.12.2019 15:13registriert August 2018
Seine Psyche wird ihn wohl das Leben lang mehr richten als es jeder Richter tun könnte... Traurige Geschichte die nur Verlierer kennt
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Ohniznachtisbett
18.12.2019 16:22registriert August 2016
Kollisionsgefahr? Die bestand, darum muss er sich auch verantworten. Es besteht aber keine Kollusionsgefahr, weshalb U-Haft nicht nötig ist. PS: Der Haftrichter schloss mit: "Ansonsten frottiere ich mich und ziehe meine Kompetenzen".
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