Schweiz - EU: Schweiz soll sich am Schutz der Schengen-Aussengrenzen beteiligen

Schweiz - EU: Schweiz soll sich am Schutz der Schengen-Aussengrenzen beteiligen

03.06.2016, 11:12

Die Schweiz soll sich weiterhin finanziell am Schutz der Schengen-Aussengrenzen beteiligen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Die Details der finanziellen Beteiligung stehen allerdings erst später definitiv fest.

Der europäische Fonds für die innere Sicherheit (FIS) soll dazu beitragen, den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern. Er ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ebenfalls beteiligte.

Mit den Mitteln aus dem Fonds sollen Staaten unterstützt werden, die wegen ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen.

Weniger illegale Einreisen

Der Fonds trage dazu bei, die Effizienz der Kontrollen zu verbessern, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Zahl der illegalen Einreisen soll verringert werden. Gleichzeitig sollen reguläre Einreisen erleichtert werden.

Zudem sollen die Gelder der EU ermöglichen, rasch und wirksam auf Krisen zu reagieren. Gerade vor dem Hintergrund der Migrationskrise komme dem Fonds eine wichtige Funktion zu, hält der Bundesrat fest.

20 Millionen Franken im Jahr

Der Finanzbedarf des Fonds für die Jahre 2014-2020 wurde auf 2.76 Milliarden Euro veranschlagt. Darin sind die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten noch nicht enthalten. Die Schweiz wird sich laut dem Bundesrat voraussichtlich mit durchschnittlich 20 Millionen Franken pro Jahr beteiligen.

Ihrerseits soll sie über die gesamte Laufzeit hinweg rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten, beispielsweise für Investitionen in die Infrastruktur bei Grenzübergängen an den Flughäfen.

EU-Kommission überrascht Bundesrat

Das Parlament entscheidet zunächst nur über die Übernahme der EU-Verordnung. Die genaue Höhe der finanziellen Beteiligung sowie die Rechte und Pflichten werden in einer Zusatzvereinbarung mit der EU festgelegt. Diese liegt erst im Entwurf vor. Nach Ansicht der Europäischen Kommission erlaubt das Schengen-Assoziierungsabkommen es nicht, die Zusatzvereinbarung zu paraphieren, solange die assoziierten Staaten die Verordnung nicht definitiv übernommen haben.

«Überraschenderweise» seien die Schweiz und die anderen assoziierten Staaten vor der zweiten Verhandlungsrunde informell über diese neue Ansicht informiert worden, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Die Europäische Kommission habe jedoch den assoziierten Staaten schriftlich bestätigt, dass sie nicht beabsichtige, den im Entwurf vorliegenden Inhalt der Zusatzvereinbarung zu ändern.

Weiterentwicklung von Schengen

Die Vereinbarung kann paraphiert werden, sobald das Parlament oder im Fall eines Referendums das Stimmvolk der Übernahme der Verordnung zugestimmt hat. Anschliessend wird das Parlament auch über die Zusatzvereinbarung befinden.

Bei der Übernahme der Verordnung handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Die Europäische Kommission hat der Schweiz eine Frist bis zum 3. Juli 2017 gesetzt. Wird die Verordnung bis dahin nicht übernommen, wird ein Spezialverfahren ausgelöst: Innerhalb von 90 Tagen muss im Gemischten Ausschuss eine Lösung gefunden werden. Gelingt das nicht, wird die Assoziierung der Schweiz am Schengen-Abkommen beendet.

SVP dagegen

In der Vernehmlassung hatte sich nur die SVP gegen die Verordnung gestellt. Aus ihrer Sicht zeigt sich aktuell, dass Schengen und Dublin «keinen Mehrwert bringen». Die anderen Parteien sprachen sich für den Fonds aus. Teilweise wurde allerdings kritisiert, dass die Zusatzvereinbarung dem Parlament erst später vorgelegt wird. So stehe auch die konkrete Höhe der Schweizer Beiträge nicht definitiv fest.

Die Beiträge der assoziierten Staaten berechnen sich anhand des Bruttoinlandprodukts. Nach heutigen Verhältnissen muss die Schweiz laut dem Bundesrat einen Anteil von rund 4.25 Prozent an den jeweiligen von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln aufbringen. Bei Gesamtmitteln von 2.76 Milliarden Euro entspricht das rund 129 Millionen Franken über die gesamte Laufzeit des Fonds.

Höhere Beiträge als bisher

Wegen des parlamentarischen Prozesses zur Zusatzvereinbarung kann sich die Schweiz laut dem Bundesrat voraussichtlich erst ab 2019 beteiligen, rückwirkend ab 2014.

Für den Zeitraum von Anfang 2007 bis Ende 2013 stand für den Aussengrenzenfonds ein Betrag in der Höhe von 1.82 Milliarden Euro bereit. Die Schweiz bezahlte Beiträge von durchschnittlich gut 9 Millionen Euro pro Jahr, erhielt aber auch Gelder aus dem Topf. (sda)

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