Suva zahlt Firmen bei Wiedereingliederung 20'000 Franken Prämie

Suva zahlt Firmen bei Wiedereingliederung 20'000 Franken Prämie

12.10.2016, 11:28

Die Suva zahlt Firmen, die für Menschen nach einem Unfall eine Stelle schaffen, eine Prämie von 20'000 Franken. Der Bonus ist Teil des neuen Programms «Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung». So will der Unfallversicherer Renten in Millionen-Höhe sparen.

Die Wirtschaftslage und die Digitalisierung machten es zunehmend schwierig, verunfallte Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zurückzuführen, teilte die Suva am Mittwoch mit. Der Versicherer will nun mit einer Prämie Unternehmen dazu zu bringen, für diese Menschen geeignete Arbeitsplätze bereitzustellen.

Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung eines verunfallten Arbeiters nach einem Unfall zahlt die Suva ab sofort einem Unternehmen ein Erfolgshonorar von 20'000 Franken. Hinzu kommen im Einzelfall bis zu 20'000 Franken zusätzlich für allfällige Arbeitsplatzanpassungen, Kosten für die Einarbeitung an einen neuen Arbeitsplatz oder Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung.

In einem fünfjährigen Pilotversuch zahlte die Suva bereits bisher Erfolgsprämien bei Wiedereingliederungen in der Höhe von 10'000 Franken. In den letzten fünf Jahren wurden nach Angaben der Suva 180 Versicherte wiedereingegliedert. Dadurch wurden rund 30 Millionen Franken an Rentenzahlungen eingespart.

Auch für eigene Mitarbeiter

Man gebe den Versicherten lieber eine Perspektive statt eine Rente, wird Peter Diermann, Bereichsleiter Versicherungsleistungen bei der Suva, in der Mitteilung zitiert. Im Fokus mit dem ausgebauten Reintegrationsprogramm stünden Menschen, die nach einem Unfall nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen oder nur mit grossem Engagement ihres Arbeitgebers wieder ihren Beruf ausüben könnten.

In Zukunft gilt das Angebot auch für Unternehmen, die eigene verunfallte Mitarbeitende wiedereingliedern. Bis anhin galt das Anreizsystem nur für Betriebe, die für einen verunfallten Arbeitnehmer eine Stelle geschaffen haben.

Ein Kriterium ist zudem, dass bei der betroffenen Person kein Anspruch auf eine berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) besteht. Die Umsetzung des Programms erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Suva und IV. (sda)

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