Fast ein Jahrzehnt hat die Debatte zum neuen Urheberrecht gedauert. In der Herbstsession verabschiedete das Parlament das Paket mit Massnahmen gegen Internetpiraterie und längeren Schutzfristen für urheberrechtlich geschützte Werke. Ein Erfolg für die Unterhaltungsindustrie, der allerdings noch nicht ganz definitiv ist.
Die Piratenpartei Schweiz und andere Organisationen aus dem digitalen Bereich ergreifen das Referendum gegen die Vorlage. Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Piraten, bestätigt auf Anfrage entsprechende Informationen der Redaktion CH Media. Das Komitee sehe zwar die Notwendigkeit einer Urheberrechtsreform, die jetzige Vorlage sei allerdings «ein einziger Dienst an den grossen Film- und Musikkonzernen». Diese seien primär daran interessiert, die Schutzdauer der Werke in ihrem Inventar zu verlängern und sich jede Verwendung vergüten zu lassen – selbst wenn sie die Verwertungsrechte nur eingekauft, aber nichts Kreatives dazu beigetragen hätten. «Heute kann man auf YouTube kaum noch eine Gitarrenlektion geben, ohne von der Musikindustrie abgemahnt zu werden.»
Auf der Website spricht das Komitee von «Faire Entlohnung für Künstler ja, Abzocke durch Content Mafia nein»: Im Fall einer Annahme der Revision bestehe die Gefahr, dass man schon für das Teilen eines Fotos in einer WhatsApp-Gruppe von Rechteinhabern zur Kasse gebeten werde. Der auf Fragen des digitalen Rechts spezialisierte Anwalt Martin Steiger erklärt: «Wenn man ein geschütztes Bild in einer grösseren Whatsapp-Gruppe teilt, ist eine Verletzung des Urheberrechts möglich. Das Teilen im kleinen Kreis per Whatsapp ist aber weiterhin erlaubt.»
Das Referendumskomitee hat laut eigenen Angaben bereits mehrere Hundert Unterschriften gesammelt und will in den nächsten Tagen die «ersten fünf bis zehn grossen Unterstützer» publik machen. Die Sammelfrist läuft bis am 16. Januar 2020.
Hauptziel des neuen Urheberrechts ist laut Bundesrat die «Bekämpfung der Internetpiraterie», ohne die Nutzer zu kriminalisieren. Hosting-Provider müssen künftig dafür sorgen, dass geschützte Werke nach der ersten Entfernung nicht erneut hochgeladen werden. Im neuen Urheberrecht erhalten Musik- und Filmschaffende zudem eine verlängerte Schutzfrist. Der Schutz für Fotografien wird ausgeweitet. Nicht im Gesetz enthalten ist eine diskutierte Einschränkung beim Replay-TV. (aargauerzeitung.ch)
Es nimmt langsam Züge an, die wirklich nicht mehr schön sind...