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Ex-Banker fordert Bonus trotz Geldwäscherei-Affäre

Ex-Banker fordert Bonus trotz Geldwäscherei-Affäre – vor Gericht abgeschmettert

24.01.2019, 12:0024.01.2019, 13:26
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ARCHIVBILD - ZUR KEYSTONE-SDA-MELDUNG, AM 29. OKTOBER 2018, ZUM GEWINNANSTIEG DER BANK HSBC STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Le logo de la banque HSBC photographie, ce mercred ...
Bild: KEYSTONE

Die Privatbank HSBC in Genf muss einem ehemaligen Kadermitarbeiter keinen Bonus zahlen, nachdem dieser wegen einer Geldwäscherei-Affäre im November 2012 entlassen wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Ex-Bankers abgewiesen.

Eine schweizerisch-französische Untersuchung deckte im Sommer 2012 ein gross angelegtes Geldwäscherei-Netz zwischen Marokko, Frankreich, Spanien, Grossbritannien und der Schweiz auf. Darin verwickelt war auch die Privatbank HSBC. Zu den mitwirkenden Angestellten gehörte unter anderen der Beschwerdeführer.

Nachdem dieser seit seiner Anstellung im Jahr 1988 stetig die Karriereleiter hinaufgestiegen war, verdiente er im Jahr 2011 rund 900'000 Franken. Auch die ausgezahlten Boni waren im Laufe der Jahre immer grösser geworden. Zuletzt erhielt der Ex-Banker 1.5 Millionen Franken.

Obwohl dem Mann wegen seiner Verwicklung in die Geldwäscherei-Affäre auf Ende Mai 2013 gekündigt worden war, verlangte er für die Dauer seiner Anstellung in den Jahren 2012 und 2013 einen Bonus.

Das Genfer Kantonsgericht verurteilte die Privatbank für das Jahr 2012 zur Zahlung des «variablen Lohnbestandteils» von rund 1.9 Millionen Franken. Für die fünf Monate im Jahr 2013 sollte der Gekündigte rund 520'000 Franken erhalten.

Diesen Entscheid hat das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil aufgehoben. Beide Parteien waren ans höchste Schweizer Gericht gelangt. Erfolg hatte nur die HSBC.

Das Bundesgericht hält fest, dass es sich beim Bonus des Beschwerdeführers nicht um einen variablen Lohnbestandteil gehandelt habe. Auch wenn über Jahre hinweg ein Bonus ausbezahlt worden sei, gehe aus dem Vertrag, beziehungsweise einem Vertragszusatz, klar hervor, dass die Auszahlung im Ermessen der Bank gelegen habe.

Zudem seien im Vertrag mehrere Bedingungen für die Auszahlung des Bonus' aufgeführt gewesen. Dazu zähle auch die Überwachung und Einhaltung der regulatorischen Standards, sprich der Compliance. (Urteil 4A_513/2017 und 4A-519/2017 vom 05.09.2018) (aeg/sda)

Auftakt zur grössten Krise seit der Grossen Depression

Video: srf/SDA SRF
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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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roger_dodger
24.01.2019 13:56registriert Februar 2016
Geil, illegale Geschäfte abwickeln und dafür Bonus kassieren wollen. Eigentlich würde man erwarten das so eine Person im Knast sitzt aber anscheinend zahlt sich Verbrechen eben doch aus.
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Loeffel
24.01.2019 14:09registriert Oktober 2016
Entscheid Bunsgericht klingt super logisch und nachvollziehbar. Für mich ist einzig und gänzlich unerklärbar, dass das Obergericht zuerst anderer Meinung sein konnte 🤦🏼‍♂️
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Hein Doof
24.01.2019 12:42registriert Januar 2019
So viel Kohle und trotzdem noch klagen...
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