Er habe die Leiche seiner Frau im Kofferraum und würde diese gerne bei ihm abliefern: Der Scherz am Telefon mit einem Bestattungsbeamten kommt einen heute 18-Jährigen teuer zu stehen. Er muss die Verfahrenskosten in der Höhe von 2810 Franken bezahlen. Das Zürcher Obergericht lehnte seine Beschwerde dagegen ab.
Der junge Mann hatte am Nachmittag des 22. Juni 2017 beim Inhaber eines Unternehmens für Abdankungen und Trauerfeiern in Zürich angerufen und gefragt, ob er eine Leiche vorbeibringen könne. Mit verstellter Stimme erzählte er dem Bestatter, dass er sich mit seiner Frau gestritten habe und diese nun tot in seinem Kofferraum liege.
Der Bestatter riet dem anonymen Anrufer, sich an die Polizei zu wenden. Der damals noch nicht ganz volljährige Mann wollte dies jedoch nicht und liess nicht locker mit seinem Wunsch, die tote Frau abliefern zu können. Auch auf die Frage, ob es sich beim Anruf um einen Scherz handle, reagierte er nicht.
Wegen des komischen Gesprächs und der nervösen Art des Anrufers bekam der Bestatter ein ungutes Gefühl und alarmierte die Polizei gleich selber. Weil ein mögliches Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die sofortige Überprüfung der Telefonnummer angeordnet.
Die Kosten dafür muss der heute 18-Jährige nun selber übernehmen, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Zürcher Obergerichts hervorgeht. Mit einer Beschwerde hatte er sich gegen die Kostenauflage gewehrt. Diese Beschwerde lehnte das Obergericht nun ab.
Der junge Mann war durch die Rückverfolgung des Anrufs aufgeflogen. Er hatte damals sofort zugegeben, den Bestatter angerufen zu haben und erklärt, dass es sich dabei um einen «schlechten Scherz» gehandelt habe. Das Obergericht bezeichnet das Vorgehen des damals Minderjährigen in seinem Urteil als «grobfahrlässig».
Beim Anruf habe es sich nicht um einen «harmlosen Telefonscherz» gehandelt, schreibt das Gericht. Der Mann habe nicht locker gelassen mit seiner Behauptung, eine Leiche im Auto zu haben. Mit dem vorgegebenen Streit mit seiner Frau habe er die ganze Geschichte sogar noch ausgeschmückt.
Zudem hätte er gemäss Obergericht spätestens als der Bestatter die Polizei ins Spiel gebracht hatte, merken müssen, dass dieser die Sache ernst nahm. Mit seinen 17 Jahren und fünf Monaten – also nahezu volljährig – sei er auch in der Lage gewesen, die Folgen seines Verhaltens zu erkennen.
So hatte der junge Mann kurz nach dem Anruf auch selber gesagt, dass er «diesen Unsinn sofort bereut habe», als er das Ausmass seines Streichs erkannt hatte. Er hatte sich auch beim Bestatter dafür entschuldigt.
Gemäss Strafprozessordnung muss, wer vorsätzlich oder grobfahrlässig die Einleitung eines Strafverfahrens verursacht, die Kosten dafür übernehmen. Das Obergericht stützt deshalb den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Neben den 2810 Franken für das Verfahren muss der junge Mann eine Gerichtsgebühr in der Höhe von 400 Franken bezahlen. Urteil ist rechtskräftig. (sda)