Kriminalität: Bezirksgericht Dietikon verurteilt «Carlos» zu Geldstrafe

Kriminalität: Bezirksgericht Dietikon verurteilt «Carlos» zu Geldstrafe

28.08.2015, 19:20

Der notorische Wiederholungstäter «Carlos» muss nicht zurück ins Gefängnis und auch keine Therapie mehr besuchen. Das Bezirksgericht Dietikon hat ihn am Freitag lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, die er aber nicht bezahlen muss.

Die Geldstrafe von 33 Tagessätzen zu 30 Franken erhielt «Carlos» aufgebrummt, weil er im Massnahmenzentrum Uitikon randaliert hatte. Bezahlen muss er die Geldstrafe allerdings nicht: Weil er sechs Monate in Haft sass, sind die 33 Tagessätze längst abgegolten. Für die lange und vor alle unrechtmässige Zeit hinter Gitter erhält der leidenschaftliche Boxer eine Genugtuung von 14'300 Franken.

Ausgeben wird er das Geld aber nicht können. Dem notorischen Wiederholungstäter wurden die Gerichts- und Anwaltskosten auferlegt, welche die 14'300 Franken sogar noch übersteigen. Er erhält somit kein Geld.

Einen Freispruch erhielt der knapp 20-Jährige für den Anklagepunkt der Drohung. Das Gericht erachtete es keinesfalls als bewiesen, dass «Carlos» vor seiner Flucht vor der Polizei jemanden mit einem Klappmesser bedroht haben soll.

Es gebe zwar Indizien, aber keine Beweise, sagte der Richter. «Die Zeugen machten keine zuverlässigen Angaben.» Auch dem mutmasslich bedrohten Mann schenkte das Gericht keinen Glauben.

Der Staatsanwalt hatte für den landesweit bekannten Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten verlangt, die aber zugunsten einer Therapie für psychisch schwer gestörte Straftäter hätte aufgeschoben werden sollen.

«Carlos» machte aber wiederholt klar, dass er keine weitere Therapie wolle. Bei ihm bringe das nichts. Für «Carlos» ist dieses Urteil ein Erfolg: Sobald er die noch anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt hat, ist er ein freier Mann - sofern er nicht bald wieder straffällig wird.

Gut möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft diese Schlappe nicht auf sich beruhen lässt und den Fall ans Obergericht weiterzieht. Der Staatsanwalt will zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (sda)

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