Bundesrat knüpft die Milliarde für «Sion 2026» an viele Bedingungen

Bundesrat knüpft die Milliarde für «Sion 2026» an viele Bedingungen

08.12.2017, 17:16

Anderthalb Monate nach dem grundsätzlichen Beschluss, die Olympischen Winterspiele 2026 im Falle eines Zuschlags mit bis zu einer Milliarde Franken zu unterstützen, wird der Bundesrat konkreter. Er knüpft die vorgesehenen Bundesbeiträge an eine Reihe von Bedingungen.

Die Regierung hat am Freitag eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Demnach soll der Beitrag des Bundes an mögliche Olympische und Paralympische Winterspiele «Sion 2026» klar begrenzt sein. Zudem gibt es Auflagen zur Nachhaltigkeit.

Insgesamt will sich der Bundesrat maximal mit 994 Millionen Franken beteiligen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament vier Kreditbeschlüsse vorlegt und in diesen festhält, unter welchen Bedingungen die Beträge ausgerichtet werden.

Klare Limite definiert

827 Millionen Franken budgetiert der Bundesrat als Beitrag an die Durchführungskosten. In diesem enthalten ist eine Reserve von 215 Millionen Franken, die gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als limitierte Defizitgarantie ausgewiesen werden.

Verbleiben trotz dieser Reserve ungedeckte Kosten, sind diese von der Durchführungsorganisation oder auch den Durchführungskantonen zu tragen. Damit hält der Bundesrat an seinem Entscheid fest, den Beitrag des Bundes zu limitieren.

Anteil an kantonalen Sicherheitskosten

44 Millionen Franken sind als Beitrag an die Kosten der Kantone für die öffentliche Sicherheit vorgesehen. Der Bund würde sich mit 20 Prozent an diesen Kosten beteiligen. Dazu trüge er den Mehraufwand der Sicherheitsorgane des Bundes im Umfang von 85 Millionen Franken.

Das Infrastrukturbudget umfasst 30 Millionen Franken. Vorgesehen sind Finanzhilfen an die olympischen Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Investitionen von zusätzlich einer Million Franken in Verkehrsinfrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind inzwischen nicht mehr vorgesehen.

Fix sind die 8 Millionen Franken an das Kandidaturbudget.

Genauer Finanzierungsplan offen

Die Beiträge des Bundes werden im Voranschlag und im Finanzplan des Bundes eingestellt. Wie genau die Mittel auf die verschiedenen Jahre verteilt werden, ist derzeit noch unklar. Konkretisiert werden soll dies in der Botschaft zuhanden des Parlaments, die der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr verabschieden wird.

Für die Durchführung der Spiele haben die Organisatoren Ausgaben von rund 1.98 Milliarden Franken und Einnahmen von 1.15 Milliarden budgetiert. OK-Präsident Jean-Philippe Rochat hatte im Sommer gesagt, das OK hoffe auf einen Beitrag des Bundes von 0.8 bis 1 Milliarde Franken.

Kontrolle besser als Vertrauen

Der Bund will das Projekt eng begleiten und kontrollieren. So wird er laut dem Bundesrat für die Dauer der Kandidaturphase Mitglied der Kandidaturorganisation. Zwischen dem Bund, den eingebundenen Kantonen und Gemeinden sowie der Kandidaturorganisation und Swiss Olympic wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt die Zuständigkeiten und Verantwortungen aller Parteien während der Kandidaturphase.

Ein Subventionsvertrag soll zudem sicherstellen, dass die Bundesmittel «zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden», wie der Bundesrat schreibt. Er schlägt zudem vor, für die Durchführungsphase eine Delegierte oder einen Delegierten des Bundesrates mit beratender Stimme in sämtlichen Entscheidungsgremien einzusetzen.

Bekenntnis der Kantone verlangt

Der Beitrag des Bundes ist auch an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone und Austragungsgemeinden massgeblich an der Finanzierung des Projekts beteiligen. Eingebunden ins Olympia-Projekt sind neben dem Wallis die Kantone Freiburg, Bern und Waadt sowie der Kanton Graubünden mit der Bobanlage in St. Moritz.

Lehnt das Stimmvolk im Kanton Wallis das Projekt ab, wäre dies laut dem Bundesrat das Ende der Kandidatur. Zu einer eidgenössischen Volksabstimmung wird es nicht kommen, weil es auf Bundesebene kein Finanzreferendum gibt.

Wille zu nachhaltigen Spielen

Zu den Bedingungen gehört schliesslich, dass die Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der nachhaltigen Entwicklung vorbildlich umgesetzt werden. Dabei soll das Projekt «Sion 2026» unter anderem auf die Strategie «Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates sowie auf die Uno-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung gemäss «Agenda 2030» ausgerichtet werden.

Kantone und Gemeinden, Verbände, Parteien und weitere interessierte Kreise können sich bis Ende März 2018 zu den Vorschlägen äussern. Swiss Olympic will die Kandidatur im Frühjahr 2018 offiziell beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) deponieren. Dieses wird die «Host City» für die Olympischen Winterspiele 2026 im Sommer 2019 wählen. (sda)

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