Jeder Autobesitzer kennt das zeit- und geldraubende Prozedere. Regelmässig wird man von den Strassenverkehrsämtern zur obligatorischen Motorfahrzeugsprüfung bestellt. Dort schauen die Experten, ob die Autos und Töffs für die Strasse noch taugen.
Recherchen des «Kassensturzes» zeigen aber grosse Unterschiede: Die Kantonalen Strassenverkehrsämter bieten Lenker nicht gleich häufig zur Motorfahrzeug-Nachkontrolle beim Amt auf.
Die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Luzern und Zürich bieten Lenker demnach rund viermal so oft zu einer Nachprüfung auf dem Amt auf wie Thurgau oder St.Gallen.
Ist man in St.Gallen einfach weniger streng oder sind die Autos besser in Schuss als im Rest der Schweiz? Weder noch, sagt der Leiter des Strassenverkehrsamts SG Georges Burger: «Der Kunde kann wählen, ob er eine Nachkontrolle bei uns auf dem Amt macht oder bei einer Garage im Reparaturbestätigungsverfahren», so Burger zur SRF-Sendung. Der Kantönligeist treibt auch bei den Autos seltsame Blüten. Im Kanton Zürich ist es etwa nicht möglich, die Reparaturbestätigung durch eine Garage ausstellen zu lassen.
Diese Nachkontrollen kosten die Autofahrer eine Gebühr von 15 bis 55 Franken. Dies bringt den Ämtern auch ordentlich Einnahmen: Zürich nahm damit im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Franken ein. Preisüberwacher Stefan Meierhans kritisiert diese Praxis. «Wenn die Ämter mit Gebühren Gewinn erwirtschaften, ist das gegen die Verfassung», sagt er dem Fernsehsender
Der Kanton Zürich entgegnet, man habe die Gebühr in den letzten Jahren sogar gesenkt und erwirtschafte keinen Gewinn.
(amü)