Der Grosse Rat hat die Regierung unlängst gegen deren Willen beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering zu schaffen – und zwar mit einer klaren prohibitiven Sanktion. Von Littering spricht man beim Wegwerfen von kleinen Mengen Abfällen an Ort und Stelle, ohne die Abfalleimer oder Sammelstellen zu verwenden.
Heute wird Littering im Aargau gemäss den kommunalen Polizeireglementen mit Bussen zwischen 40 und 100 Franken geahndet. Die Regierung schlägt jetzt «eine pragmatische kantonale Lösung mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken» vor, wie sie gestern bekannt gab. Zuständig für die Anwendung sollen weiterhin die Gemeinden sein. Zur entsprechenden Gesetzesanpassung findet bis 5. Oktober eine öffentliche Anhörung statt.
Die Motionäre wollten prohibitiv wirkende Bussen von zum Beispiel 300 Franken. Die Regierung schlägt jetzt «bloss» 100 Franken vor. Hat das überhaupt die erhoffte Wirkung? Peter Kuhn, Leiter der Abteilung für Umwelt im Departement Attiger, findet: «Ja, 100 Franken Busse sind abschreckend. Wenn jemand so viel Geld sofort bezahlen muss, und es ihm sofort im Portemonnaie wehtut, dann hat er zum letzten Mal etwas achtlos weggeworfen.»
Das Hauptproblem sei jedoch nicht die Höhe der Busse, sondern der Vollzug des Gesetzes, sagt Kuhn: «Denn das braucht Ressourcen. Also einen Ordnungsdienst, regionale Polizeiorgane, die aber schon heute genug Aufgaben haben und die Prioritäten setzen müssen. Sie können Littering-Kontrollen gar nicht in der nötigen Intensität machen.» Er verstehe aber den Ärger gerade der Bauern, weil Littering das Leben ihrer Tiere gefährdet. Doch gerade, wenn jemand etwas in eine Wiese wirft oder nach einem Picknick die Abfälle liegen lässt, sei es schwer, dies dem Betreffenden nachzuweisen. Der könne zum Beispiel behaupten, er hätte die Abfälle dann schon noch geholt. Kuhn: «Wie beweisen Sie ihm das Gegenteil? Es ist nicht wie bei einem Radarfoto, das zeigt, welches Auto wann und wo um wie viel zu schnell unterwegs war.»
Eine sehr viel höhere Busse wäre eine mögliche Strategie, sagt Kuhn. Die Höhe der Busse müsse dann aber auch im Einklang zu vergleichbaren Tatbeständen sein. Zudem ginge dies dann allenfalls mit einem aufwendigen Strafverfahren einher, mit einem langen Rechtsmittelweg mit unbekanntem Ausgang. Littering könne man nicht mit Bussen allein zum Verschwinden bringen. Kuhn: «Es braucht eine Sensibilisierung, einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass man Dinge nicht einfach irgendwo hinwirft oder nach dem Picknick alles liegen lässt.» Es bringe sicher auch etwas, einen Litterer freundlich auf sein Tun anzusprechen. Mit Bussen allein lasse sich die Littering-Plage nicht beheben: «Eine hohe Busse ist ein mögliches Mittel in Kombination mit anderen Massnahmen.»
Gabriel Lüthy, der zusammen mit mehreren Grossräten aus fast allen Parteien via Motion diese Vorlage bewirkt hat, ist aber noch nicht zufrieden. Den grossen Vorteil eines kantonalen Litteringverbotes beziehungsweise einer einheitlichen Bussenregelung sehe er vor allem in der Kommunikation, sagt Lüthy zur AZ: «Wenn in jeder Gemeinde etwas anderes gilt, ist das schwer zu kommunizieren.» Bei einer einheitlichen Busse könne dies kantonal (zum Beispiel über eine Plakataktion an der Kantonsgrenze) klar übermittelt werden. Lüthy: «Meine Vorstellung über die Höhe der Busse war in der Motion bereits enthalten, nämlich 300 Franken. Insofern erachte ich die vorgeschlagenen 100 Franken als zu gering, um wirklich eine abschreckende Wirkung zu erzielen.»
Ein bundesweites Litteringverbot ist auch auf Bundesebene schon diskutiert, aber mit Blick auf kantonale Lösungen verworfen worden. Mehrere Nachbarkantone des Aargaus haben bereits eine entsprechende Regelung. (aargauerzeitung.ch)