Bankgeheimnis: Affäre Hildebrand: IT-Mitarbeiter und Lei schieben sich Schuld zu

Bankgeheimnis: Affäre Hildebrand: IT-Mitarbeiter und Lei schieben sich Schuld zu

30.03.2016, 13:48

Weder der IT-Mitarbeiter noch der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wollen in der Affäre Hildebrand das Amtsgeheimnis verletzt haben. Am Prozess schieben sie sich gegenseitig die Schuld zu: Jeweils der andere sei treibende Kraft gewesen, sagten beide sinngemäss.

Der IT-Mitarbeiter sei kein Whistleblower, sagte dessen Anwalt zu Beginn seines Plädoyers. Er habe die kopierten Bankdaten des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand nicht in die Öffentlichkeit hinausgetragen, um Kritik zu üben.

Er sei damit vielmehr zu seinem Anwalt, seinem ehemaligen Schulkollegen Hermann Lei, gegangen, um ihn um Rat zu fragen. Denn als «gewissenhafter Mensch» habe er wissen wollen, ob er als Bankangestellter wegen der entdeckten, privaten Devisengeschäfte des Nationalbankpräsidenten etwas unternehmen müsse oder nicht.

Lei: «Ich habe dieses Wissen nicht gesucht»

Sein Mandant sei ergebnisoffen gewesen, sagte der Anwalt weiter. Doch Lei habe als SVP-Kantonsrat in zunehmend härterem Ton auf einen Kontakt zu Politikern oder den Gang an die Medien gedrängt. Dies aus politischen Gründen, weil Lei als SVP-Mitglied mit der Politik der Nationalbank nicht einverstanden gewesen sei.

Das Plädoyer von Hermann Leis Anwalt steht noch aus und folgt am späteren Nachmittag. Er wird aber, wie er bereits am Morgen vor der Verhandlung auf Anfrage erklärte, genau wie der Anwalt des IT-Mitarbeiters einen Freispruch beantragen.

Lei selber hatte am Vormittag in der persönlichen Befragung erklärt, dass er unschuldig sei. Sein früherer Schulkollege, der IT-Mitarbeiter, sei mit den Bankdaten an ihn herangetreten. «Ich habe dieses Wissen nicht gesucht.»

Laut Lei war sein ehemaliger Kollege «besessen von der Idee», die Informationen über die privaten Devisengeschäfte an die Medien weiterzureichen.

Staatsanwältin: Beide hatten dasselbe Motiv

Wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer hingegen sagte, hätten sowohl der IT-Angestellte als auch Lei aus demselben Motiv heraus gehandelt. Beide seien der Nationalbankpolitik gegenüber grundsätzlich negativ eingestellt gewesen. Beide hätten sich über die privaten Devisentransaktionen empört.

Aus diesem Grund hätten sie willentlich die Bankdaten an mehrere Politiker - unter anderem an den damaligen SVP-Nationalrat Christoph Blocher - sowie Journalisten weitervermittelt. Der IT-Mitarbeiter habe sich damit der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht, Lei der Gehilfenschaft und Verleitung dazu.

Einen entschuldigenden Rechtfertigungsgrund sah die Staatsanwältin nicht. Denn mit den vertraulichen Daten sei kein Missstand aufgedeckt worden. Sie verwies unter anderem darauf, dass gegen Hildebrand kein Verfahren wegen Insiderhandels eröffnet wurde.

Der Prozess geht am Mittwochnachmittag mit den Plädoyers weiter. Das Urteil wird in zwei Wochen, am 13. April, eröffnet. (sda)

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