BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes

BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes

04.09.2018, 16:08

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 0.75 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Zuletzt hatte der Bundesrat den Zinssatz auf das Jahr 2017 gesenkt, von 1.25 auf 1 Prozent. Dieser Satz gilt auch im laufenden Jahr.

Nun empfiehlt die BVG-Kommission, ihn 2019 zu senken, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25 Prozent bis 1.25 Prozent. In der Schlussabstimmung habe sich eine knappe Mehrheit für 0.75 Prozent und gegen 1 Prozent ausgesprochen, heisst es in der Mitteilung.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindeszinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. (sda)

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