Westschweizer machen mobil gegen Lockerung von Waffenexporten

Westschweizer machen mobil gegen Lockerung von Waffenexporten

25.06.2018, 15:32

In der Romandie mobilisiert sich Widerstand gegen die Lockerung der Waffenexporte in Länder mit Bürgerkriegen. In mehreren Kantonsparlamenten sind Anträge gestellt worden oder werden noch eingereicht, um den Bundesrat zu einem Rückzieher zu bewegen.

«Die Schweiz ist daran, eine blutige rote Linie zu überschreiten», sagte Muriel Waeger, Co-Sekretärin der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), am Montag vor den Medien in Lausanne. Die Aktivisten untermalten ihre Kritik an der Landesregierung mit Masken von Bundesräten und Munitionskisten vor dem Hintergrund einer Schweizer Flagge.

Die GSoA koordiniert den Widerstand in der Westschweiz. Der Entscheid des Bundesrates betrifft die Kriegsmaterialverordnung (KMV). Deshalb unterliegt er keinem Referendum und muss auch nicht vom Parlament abgesegnet werden.

Protest aus Kantonsparlamenten

Um Druck auf die vom Bundesrat beschlossene Lockerung von Waffenexporten auszuüben, suchen die Waffengegner den Weg über die Kantonsparlamente. Diese haben die Möglichkeit, Vorstösse an die Bundesversammlung oder den Bundesrat zu überweisen.

In den Grossräten wird der Prostest von den Grünen und der SP getragen, unterstützt von der radikalen Linken, des Zentrums und, wie die Waffengegner hoffen, auch von einigen CVP- und FDP-Vertretern.

In Genf hat der Grossrat bereits über eine entsprechende Resolution abgestimmt. Im Kanton Waadt ist die Ausfuhr von Kriegsmaterial diesen Dienstag oder nächste Woche ein Thema. In den anderen französischsprachigen Kantonen werden vor oder nach dem Sommer parlamentarische Interventionen folgen.

Jemen oder Syrien nicht betroffen

Erst vor zehn Tagen hatte der Bundesrat entschieden, die Regeln zu Kriegsmaterialexporten zu lockern. Er hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Verordnungsänderung beauftragt. Auf klassische Bürgerkriegsländer wie derzeit Jemen oder Syrien würde die Ausnahmeregelung laut WBF keine Anwendung finden.

Heute sind Exporte verboten, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu sollen Exporte in Länder mit einem internen bewaffneten Konflikt bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.

Mit den Änderungen erfüllt der Bundesrat Forderungen der Rüstungsindustrie. Vergangenen Herbst verlangten Rüstungsfirmen in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates eine Lockerung der Regeln. Sie begründeten dies mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. (sda)

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