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Muslim Ban: Trumps Einreiseverbot in die USA ist in Kraft getreten

epa06057016 People participate in a rally to protest the separation of families under US President Donald J. Trump's travel ban in New York, New York, USA, 29 June 2017. The travel ban, which tar ...
Die Inkraftsetzung des Muslim Ban wurde von etlichen Protesten begleitet (hier gestern in New York).Bild: ALBA VIGARAY/EPA/KEYSTONE

Trumps Einreiseverbot ist in Kraft getreten – Hawaii klagt erneut

30.06.2017, 03:0830.06.2017, 06:52
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Die von US-Präsident Donald Trump verhängte Einreisesperre für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern ist in Kraft getreten. Betroffen sind Personen aus Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA haben.

Es handelt sich um die abgeschwächte Form von Trumps ursprünglich geplantem Einreiseverbot. Es gilt für 90 Tage.

Das Oberste US-Gericht hatte die vorherigen gerichtlichen Blockaden der von Trump initiierten Visa-Sperren am Montag teilweise aufgehoben. Der Präsident hatte schon vor fünf Monaten ein erstes Einreisedekret unterzeichnet.

In den folgenden Monaten blockierten mehrere Bundesgerichte dieses und ein zweites Papier. Daraufhin rief die Regierung den Supreme Court an.

Ausnahmen schwächen Verbot ab

Die nun geltenden Sperren sehen Ausnahmeregelungen vor. So kann nach Angaben der US-Regierung aus den betroffenen sechs Ländern weiter jeder einreisen, der zum Beispiel in den USA studiert oder dort für eine Firma arbeitet.

Auch wird eine Ausnahme gemacht, wenn bestimmte Familienmitglieder in den USA leben, darunter Ehepartner, Eltern, Kinder und Geschwister.

Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist nur vorläufig. Sie gilt nur, bis das Gericht in seiner im Oktober beginnenden nächsten Sitzungsperiode eine grundlegende Entscheidung über das Dekret fällt.

Hawaii geht juristisch gegen Trump vor

Der Bundesstaat Hawaii geht derweil juristisch gegen die von US-Präsident Donald Trump angeordnete Einreisesperre für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern vor. Generalstaatsanwalt Douglas Chin reichte am Donnerstagabend einen Eilantrag bei Gericht ein.

Er macht darin Bedenken geltend, dass die von der US-Regierung erlassenen Ausnahmeregeln für das Einreiseverbot zu eng gefasst und die Visa-Beschränkungen somit weitreichender sind, als es das Oberste Gericht in seiner jüngsten Entscheidung erlaubt hatte.

(sda/dpa/afp)

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