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Kampf gegen Superspreader-Events: SwissCovid hat neu Check-in-Funktion

SwissCovid hat neu eine Check-in-Funktion. Diese sollte aber nicht mit dem Scannen eines Covid-Zertifikats verwechselt werden.
SwissCovid funktioniert dezentral wie das Covid-Zertifikat, ist aber absolut freiwillig. Wer mit dem Handy unterwegs ist, sollte gemäss BAG beide Apps nutzen.bild: watson / keystone

Jetzt ist SwissCovid 2.0 verfügbar – das sind die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Schweizer Corona-Warn-App bietet eine neue Funktion im Kampf gegen Superspreader. Das Check-in-Feature soll privat und beruflich genutzt werden, hat aber nichts mit «Social Pass» und Co. zu tun.
05.07.2021, 12:4405.07.2021, 16:25
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Dieser Beitrag dreht sich um die wichtigsten Fragen und Antworten zu SwissCovid 2.0. Die neue App-Version wird dieser Tage für iPhones und Android-Geräte ausgerollt.

Was ist neu?

Die SwissCovid-App bietet in der Version 2.0 eine Check-in-Funktion. Diese hilft im Kampf gegen Superspreader-Events und warnt nach einer möglichen Übertragung des Coronavirus über grössere Distanzen, speziell in Räumen.

Wo soll die Check-in-Funktion verwendet werden?

«Mögliche Einsatzorte» sind laut BAG-Website:

  • «bei privaten Zusammenkünften wie Geburtstagsfesten oder Hochzeiten,
  • an kulturellen Kleinanlässen wie Musikproben oder kleineren Konzerten,
  • bei sportlichen Kleinanlässen wie Trainings oder Wettkämpfen in Turnhallen,
  • am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel in Sitzungsräumen oder Cafeterias,
  • an Universitäten und Hochschulen für Vorlesungen oder Seminare.»

Wie läuft das im Büro oder in der Kantine?

Wer die SwissCovid-App auf dem Smartphone installiert hat, kann selbstständig QR-Codes fürs Check-in generieren. Das funktioniert ganz einfach und in wenigen Schritten.

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SwissCovid bietet neu eine Check-in-Funktion
Ob geschäftliche Sitzung oder Apéro unter Freunden: SwissCovid kann in der neuen Version 2.0 helfen, Superspreader-Events einzudämmen.
quelle: keystone / laurent gillieron
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Was ist mit Restaurants und Clubs?

Die gesetzlich vorgeschriebene Gäste-Registrierungspflicht bleibt für Gastrobetriebe bestehen. Die Besucherinnen und Besucher müssen demnach weiterhin ihre Kontaktdaten über eine separate Check-in-App oder auf Papier hinterlassen, um notfalls für das Contact Tracing erreichbar zu sein.

Hingegen ist die Nutzung von SwissCovid auch weiterhin freiwillig und funktioniert ohne persönliche Daten. Dies gilt auch für die neue Check-in-Funktion:

«Für die SwissCovid-Check-ins müssen keine persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer angegeben werden und es werden auch keine GPS-Standortdaten erfasst.»
quelle: swisscovid-app

Selbstverständlich können Wirtinnen und Wirte ihren Gästen zusätzlich das (anonyme) Check-in über die SwissCovid-App anbieten. Dies, indem sie entsprechende QR-Codes (mit der App) generieren und diese im Lokal anbringen.

Superspreader
Ein Superspreader trägt Coronaviren in sich und zeigt kaum oder keine Covid-19-Symptome, ist also nicht krank. Solche Person können fit, mobil und aktiv in einer Gruppe sein und speziell in Räumen unbemerkt viele Leute anstecken. Dies gilt auch für die neue, hochansteckende und gefährlichere Delta-Variante, die sich nicht gleichmässig verbreitet.

Solche Superverbreiter sind relativ selten, aber sie können überall in Erscheinung treten. Von Auge erkennt man sie nicht, gerade auch weil sie keine Symptome zeigen. Angenommen wird, dass sie grössere Virusmengen absondern als andere, weil sie mehr Rezeptoren für das Virus haben oder eine andere Immunantwort aufs Virus.

Was hat das mit dem Covid-Zertifikat zu tun?

Wie SwissCovid sind die beiden Schweizer Covid-Zertifikats-Apps («COVID Certificate» und «COVID Certificate Check») von der Schweizer Firma Ubique entwickelt worden. Die drei Apps erfüllen hohe Ansprüche bezüglich Datenschutz und sind von unabhängigen IT-Sicherheitsexperten geprüft worden.

Die drei Apps werden alle vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) herausgegeben. Sie erfüllen aber unterschiedliche Zwecke und darum kam es für die Verantwortlichen nicht infrage, die Funktionen in einer App zusammenzulegen.

Wie kriegt man die neue Funktion?

SwissCovid 2.0 ist als iPhone-App im App Store von Apple (iOS) verfügbar. Sie läuft auf dem iPhone 6 und allen neueren iPhone-Modellen. Bisherige SwissCovid-User können die Aktualisierung im App Store selbst anstossen.

Die neue Android-Version wurde am Montag noch nicht im Google Play Store angezeigt (Stand: 5. Juli, 9.30 Uhr). Bisherige SwissCovid-User erhalten die Aktualisierung automatisch oder können sie aus dem Google-Play-Store holen, sobald sie von Google freigeschaltet wurde. Das «automatische Rollout» soll bis Ende dieser Woche abgeschlossen sein.

Wie funktioniert es?

Das Erklär-Video des Bundes:

Kommt Bundesrat Ueli Maurer nun draus?

Davon ist auszugehen.

Kommt die Check-in-Funktion zu spät?

Nein, definitiv nicht.

SwissCovid hilft, Infektionsketten schnell zu unterbrechen, was angesichts der sich stark verbreitenden Delta-Variante in den kommenden Wochen immer wichtiger werden dürfte. Dank der neuen Check-in-Funktion können insbesondere auch die möglicherweise gravierenden Folgen von Superspreader-Events rasch eingedämmt werden.

Das Virus sei immer noch da, betonten die SwissCovid-Macher an einem Hintergrundgespräch letzte Woche. Ziel sei nun, möglichst viel zu testen. Dies gelte vor allem auch für Leute, die keine Covid-Krankheitssymptome bemerken.

Wer einen Warnhinweis erhält, sollte demnach unbedingt einen Corona-Test machen und sich vorsichtig verhalten, was den Umgang mit anderen Menschen betrifft.

Warum hat es so lange gedauert?

An der Software respektive den App-Entwicklern lag es definitiv nicht. Die an der eidgenössischen Hochschule in Lausanne (EPFL) getestete Technik war seit Monaten verfügbar. Offenbar brauchte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) länger, um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären.

Der Bundesrat hat erst letzte Woche entschieden, die Swiss-Covid-App um die Check-in-Funktion zu erweitern, wie er am vergangenen Mittwoch vor den Medien erklärte.

Wie viele aktive User hat die SwissCovid-App?

1,68 Millionen, gemäss Statistik-Website des Bundes. (Stand: 5. Juli 2021)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sephiran
05.07.2021 13:27registriert September 2015
"Die gesetzlich vorgeschriebene Gäste-Registrierungspflicht bleibt für Gastrobetriebe bestehen. Die Besucherinnen und Besucher müssen demnach weiterhin ihre Kontaktdaten über eine separate Check-in-App oder auf Papier hinterlassen, um notfalls für das Contact Tracing erreichbar zu sein."
Dann verstehe ich ehrlich gesagt den Nutzen der neuen Check-In Funktion nicht...
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fidget
05.07.2021 14:08registriert Dezember 2018
Die Check-In Funktion ist ja schön und gut, aber wenn man trotzdem weiterhin seine Kontaktdaten angeben muss, scheint es mir ein wenig sinnlos zu sein. Ich fände es super, wenn mit der SwissCovid-App ein einheitliches Check-in-System angeboten worden wäre, denn aktuell herrscht reinster Wildwuchs. Manchmal brauchts eine separate App, dann nur ein Onlineformular, beim nächsten Stift und Papier oder dann gibts auch solche, die nichts von alle dem haben.
Sorry, aber diese Weiterentwicklung hätte man sich sparen können.
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Sminada
05.07.2021 13:06registriert Oktober 2020
wirklich schön wie du die app immer wieder versuchst, den menschen ans herz zu legen. interessieren tuts kaum jemand mehr, beachtet man die entwicklung der anzahl der aktiven user…schade um deine bemühungen!
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