Arbeitslosentaggelder sind an zahlreiche Bedingungen und Unterlagen geknüpft. RAV und Arbeitslosenkasse müssen dich hier über deine Rechte und Pflichten aufklären. Wenn du sie allerdings erst über diese Aufklärungspflicht aufklären musst, ist es allenfalls effizienter, du beschaffst dir die Informationen selbst und bleibst im engen Kontakt mit RAV und Arbeitslosenkasse. Reissen alle Stricke und weisst du nicht, wie du ohne Arbeitslosentaggelder deine Rechnungen bezahlen sollst, bleibt dir der Gang aufs Sozialamt.
RAV und Arbeitslosenkasse müssen abklären, ob du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst und ob du vermittlungsfähig bist und welche Arbeit zumutbar ist. Dafür benötigen sie zunächst Dokumente wie die Wohnsitzbestätigung, allenfalls den Ausländerausweis, den AHV-Ausweis und die Identitätskarte.
Dann aber auch das Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnisse sowie die Bescheinigungen über die persönliche Aus- und Weiterbildung. Schliesslich musst du dem RAV den Nachweis deiner bisherigen Arbeitsbemühungen erbringen und in der Regel auch ein vollständiges Bewerbungsdossier präsentieren können. Hast du gekündigt, weil die Stelle unzumutbar ist, hast du das schriftlich zu begründen und beispielsweise mit einem Arztzeugnis belegen zu können.
Um Taggelder zu erhalten, musst du bei der Arbeitslosenkasse weitere Unterlagen einreichen, so beispielsweise den Entschädigungsantrag, das Doppel des amtlichen Anmeldeformulars und das Formular «Angaben der versicherten Person».
Übrigens: Zumindest die Arbeitsbemühungen kannst du auch elektronisch einreichen, wie das Bundesgericht bestätigt hat. Allerdings musst du hier zusätzliche Zeit einberechnen für den Fall, dass du keine fristgerechte Empfangsbestätigung erhältst. Denn dann musst du die Unterlagen gleichwohl per guter alter Briefpost senden, und zwar innert der ursprünglichen Frist.
Sowieso ist aber der Papierkrieg noch nicht gewonnen, wenn du alle oben genannten und allenfalls zusätzlich verlangten Unterlagen zusammengestellt und korrekt eingereicht hast. Denn du benötigst auch Dokumente, für welche du auf andere Personen angewiesen bist. Oft Probleme macht die Arbeitgeberbescheinigung. Stellt deine ehemalige Arbeitgeberin dir die Bescheinigung bewusst nicht aus, macht sie sich zwar strafbar. Das nützt dir aber wenig.
Denn wenn die Arbeitslosenkasse die Bescheinigung nicht hat, zahlt sie grundsätzlich keine Taggelder aus. Laut Bundesgericht musst du dich um die Arbeitgeberbescheinigungen kümmern und die Kasse über Probleme auf dem Laufenden halten. Will heissen: Setze deiner Arbeitgeberin eine kurze Frist zur Einreichung der Bescheinigung und informiere die Arbeitslosenkasse und das RAV darüber. Diese können die Bescheinigung selbst einfordern, die Kasse kann aber auch ausnahmsweise eine von dir «unterschriebene Erklärung berücksichtigen, wenn diese glaubhaft erscheint.»
Was nun aber, wenn du alles in deiner Macht stehende erledigt hast, es trotz allem nicht vorwärtsgeht mit der Auszahlung der Arbeitslosentaggelder und du deine Rechnungen nicht bezahlen kannst? Dann bleibt zur Überbrückung der Gang aufs Sozialamt. Dieses kann Arbeitslosentaggelder bevorschussen, sofern und soweit du deine Bedürftigkeit nachgewiesen hast.
Diese Beraterin hätte ich am liebsten gehauen. Auch mein Sozialamtbetreuer hätte diese Frau gerne geohrfeigt. Die hat nur Schrott erzählt, mich aber jeden Monat aufs Amt bestellt.
Naja. Ich hoffe, ich werde nie wieder arbeitslos. Vermitteln tut das RAV gar nichts. Die machen einem nur das Leben schwer.
Dazu kommt, das der Name Arbeitsvermittlungzenter weit von der Realität entfernt ist, ich war schon mehrmals beim RAV gemeldet, eine Stelle vermittelt vom RAV bekamm ich genau 1 mal...