DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bundesgericht bestätigt: Verurteilter Vergewaltiger kommt in zwei Jahren frei

14.09.2018, 12:0014.09.2018, 12:21

Das Bundesgericht hat die Verlängerung einer stationären Massnahme für einen Gewalttäter um zwei weitere Jahre als «gerade noch verhältnismässig» gutgeheissen. Der Mann ist seit 20 Jahren eingesperrt. Ursprünglich wurde er zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt und nach altem Recht verwahrt.

Das Obergericht des Kantons Luzern hatte den Verurteilten im September 2002 in zweiter Instanz der qualifizierten Vergewaltigung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, des mehrfachen Raubes und weiterer Delikte für schuldig befunden.

Mit der Einführung des neuen Strafrechts wurde die Verwahrung im Oktober 2007 in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt. Nach fünf Jahren wurde eine Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt.

Nach Ablauf der verlängerten stationären Massnahme beantragte der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern eine Weiterführung der Massnahme um weitere drei Jahre. Das Kantonsgericht hiess schliesslich zwei zusätzliche Jahre gut.

Entlassung vorbereiten

Dagegen legte der Betroffene Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, dass in den nächsten zwei Jahren durch Vollzugslockerungen und begleitende Massnahmen die Entlassung des Verurteilten vorbereitet werden müsse.

Der Sachverständige habe klar aufgezeigt, dass eine Behandlung in einem geschlossenen Rahmen keine weitere Verbesserung der Risikoprognose bewirken könne. Nur durch einen Übertritt in eine offenere Institution und Ausgänge, sowie den Ausbau der Konfliktfähigkeit des Verurteilten könne das Gewaltrisiko gesenkt werden.

Im Urteil hält das Bundesgericht klar fest, dass eine weitere Verlängerung der Massnahme nach Ablauf der nun bewilligten zwei Jahre nicht mehr zulässig wäre. Sie würde gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen. (Urteil 6B_643/2018 vom 05.09.2018) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Blatter und Platini – Blatter: «Alles war korrekt»

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten Joseph Blatter und den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini Anklage erhoben. Sie sollen eine unrechtmässige Fifa-Zahlung von 2 Millionen Franken an Platini geleitet haben.

Blatter wirft die Bundesanwaltschaft Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor. Platini soll wegen Betrugs, Gehilfenschaft bei Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor das …

Artikel lesen
Link zum Artikel