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Programmierer von Movie2k.to übergibt Polizei 25 Millionen in Bitcoin

Die Betreiber der einstmals populärsten illegalen deutschsprachigen Streaming-Plattform sitzen seit Ende 2019 in Untersuchungshaft.
Die Betreiber der einstmals populärsten illegalen deutschsprachigen Streaming-Plattform sitzen seit Ende 2019 in Untersuchungshaft.bild: shutterstock

Programmierer von Movie2k.to übergibt Polizei 25 Millionen in Bitcoin

06.08.2020, 08:0106.08.2020, 13:16
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Bei den Ermittlungen gegen die mutmasslichen Betreiber von Movie2k.to seien Bitcoins im gegenwärtigen Wert von über 25 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Dies berichtete das deutsche IT-Newsportal Golem am Dienstagabend.

Der Programmierer der illegalen Streaming-Plattform habe die Kryptowährungen (Bitcoin und Bitcoin Cash) während der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft freiwillig herausgegeben, heisst es in einer Medienmitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom Montag.

Gemäss Golem-Bericht sitzen der beschuldigte Programmierer sowie ein Immobilienunternehmer aus Berlin, dem gewerbsmässige Geldwäscherei vorgeworfen werde, seit November 2019 in Untersuchungshaft.

FBI half beim Aufspüren

Den zwei mutmasslichen Hauptbetreibern von Movie2k.to werde vorgeworfen, zusammen mit weiteren Beteiligten von Herbst 2008 bis Mai 2013 über 880'000 illegale Filmkopien über das Portal verbreitet und auf rumänischen Servern einen illegalen Streamingservice betrieben zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt:

«Die aus Werbeentgelten und Abofalleneinnahmen erzielten Gewinne wurden seit Mitte 2012 von den zwei Hauptbetreibern dazu genutzt, in grossem Umfang Bitcoins anzukaufen. Hiervon erhielt der Programmierer über 22'000 Bitcoins. Im Zeitraum Herbst 2013 bis Mitte 2016 nutzte er die Bitcoins überwiegend dazu, über den Immobilienunternehmer verschiedene Immobilien zu erwerben.»

Die Identifizierung der Bitcoins sei aufgrund von umfangreichen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der US-amerikanischen Sicherheitsbehörde FBI durch einen forensischen Sachverständigen erfolgt.

Bei Movie2k.to soll es sich gemäss Mitteilung um das bis Mai 2013 führende deutsche «Raubkopienportal» gehandelt haben. Aus Schweizer Perspektive ist festzuhalten, dass die Nutzung von Filmen und Serien (Download) nicht verboten ist.

Quellen:

(dsc)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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aaddii
06.08.2020 08:59registriert März 2020
Im StGB Art. 140 heisst es:

"Raub

1. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. [...]"

Ich sehe hier nicht, wo der Straftatbestand von Raub bei der sogenannten "Raubkopie" erfüllt sein soll.
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hemster (eidg. dipl. Rechtschreibfehler)
06.08.2020 10:22registriert Januar 2016
Spannend ist, wie es die Filmindustrie geschafft hat, das FBI und andere staatliche Behörden für ihre Zwecke einzuspannen, sei es z.B. Megaupload ink. Auslieferungsverfahren oder andere Portale.
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djohhny
06.08.2020 10:26registriert September 2016
Jetzt heissts einfach movie4k XD
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