Der Bundesrat stopft eine weitere Lücke im Auffangnetz, das die Schweiz vor einer Entlassungswelle bewahren soll: Die Kurzarbeit wird auf Angestellte auf Abruf ausgedehnt. Zudem schafft die Regierung Anreize, vorübergehend beispielsweise als Erntehelfer zu arbeiten. Andere Berufsgruppen wie Taxifahrer warten hingegen weiter auf Hilfe. Ein Überblick:
Der Bundesrat will einen Anreiz schaffen, temporär in anderen Branchen auszuhelfen. Neu werden Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung daher nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Das bedeutet konkret: Wenn ein Angestellter in Kurzarbeit vorübergehend beispielsweise als Erntehelfer arbeitet, darf er diesen Zusatzverdienst behalten – ohne dass dadurch die Kurzarbeitsentschädigung gekürzt wird.
Der Bundesrat will dadurch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Erstens soll die Regelung jenen Firmen helfen, die derzeit dringend Personal benötigen, etwa im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder der Logistik. Zweitens wird dadurch das Auszahlungsverfahren vereinfacht, was die zuständigen Behörden entlastet.
>> Coronavirus: Alle News im Liveticker
Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wird erneut ausgeweitet, diesmal auf alle Angestellten auf Abruf. Bedingung ist, dass sie seit mindestens sechs Monaten bei der gleichen Firma arbeiten. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat Entlassungen verhindern. Laut Bund leisten rund 200'000 Arbeitnehmende in der Schweiz Arbeit auf Abruf. Sie hatten bisher keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte.
Die Massnahme stösst auf Zustimmung: Mit der Ausdehnung der Kurzarbeit für Beschäftigte auf Abruf werde eine kleine, aber wichtige Lücke geschlossen, sagt Urban Hodel vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. «Damit haben die Firmen nun finanzielle Mittel vom Bund, um Corona-Entlassungen zu verhindern.» Auch der Arbeitgeberverband begrüsst die Ausweitung.
Sie fallen bisher durch die Maschen des Hilfspakets: Selbstständigerwerbende, die indirekt durch die Krise betroffen sind, wie etwa Taxifahrer oder Physiotherapeuten. Als Selbstständige können sie keine Kurzarbeit beantragen. Und da ihre Arbeit weiterhin grundsätzlich erlaubt ist, werden sie auch nicht über die Erwerbsersatzordnung unterstützt – anders als etwa Coiffeure und Wirte.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche eine Lösung in Aussicht gestellt. Doch noch liegt diese nicht vor. Der Bund arbeite daran, hiess es gestern erneut, die Sache sei komplex.
Dass es noch keine Hilfe gibt, stösst auf Kritik.«Schwer enttäuscht» zeigte sich der Verband Freier Berufe. Die Entschädigung für Zehntausende Selbstständige sei dringlich, mahnt der Verband. Auch für Angestellte in privaten Haushalten gibt es bisher keine Lösung.
Der Bundesrat verzichtet auf Massnahmen im Mietrecht. Er sei sich der schwierigen Situation vieler Geschäftsmietenden sehr bewusst, erklärt er zwar. Aber er wolle nicht via Notrecht in die Vertragsbeziehungen von Privaten eingreifen. Der Bundesrat belässt es daher bei einem Appell: Er ruft Mieter und Vermieter dazu auf, «im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen» zu finden. Der Mieterverband kritisiert das: «Die Untätigkeit des Bundesrates gefährdet die Rechte der Geschäftsmieter.» Denn die Mieter sässen meist am kürzeren Hebel
Selbständige Einzelunternehmer zahlen bereits seit Wochen Lebensunterhalt, Privatmiete und Geschäftsmiete ohne Einkommen oder sonst was. Die Zeit drängt um Geschäfgsschliessungen und sogar Privatinsolvenzen zu vermeiden, denn das wird eine längerfristigere Wirkung auf die Wirtschaft haben.