Prostitution soll nicht verboten werden. Eine vom Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzte Expertengruppe schlägt stattdessen Massnahmen vor, um Prostituierte besser vor Ausbeutung zu schützen. Beispielsweise sollen die Frauen und Männer den Lohn für ihre Liebesdienste gerichtlich einklagen können.
Das ist heute nicht der Fall. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, Prostitutionsverträge verstossen gemäss Bundesgericht aber gegen die guten Sitten. Die Forderungen, die daraus entstehen, lassen sich daher nicht gerichtlich durchsetzen. Die Aufhebung der Sittenwidrigkeit ist eine von 26 Massnahmen, die die Expertengruppe in dem am Freitag veröffentlichten Bericht vorschlägt.
Der Bericht stellt fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Opfer von Ausbeutung werden und dort oft prekäre Verhältnisse vorherrschen. Die Expertinnen und Experten sind daher der Ansicht, dass die Rechte der im Erotikgewerbe tätigen Frauen und Männer gezielt gestärkt werden müssen. (jas/sda)