Opferanwälte fordern hohe Genugtuungszahlungen

Opferanwälte fordern hohe Genugtuungszahlungen

14.03.2018, 11:56

Nach der Staatsanwältin sind am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Lenzburg die Anwälte der Hinterbliebenen der in Rupperswil AG getöteten Familie zu Wort gekommen. Sie verlangten Schuldsprüche im Sinne der Anklage sowie hohe Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.

Als erster trat der Vertreter der Hinterbliebenen der getöteten Frau und ihrer Söhne auf. Der Beschuldigte habe seine Opfer «kaltblütig abgeschlachtet». Er habe vier Menschenleben ausgelöscht «und damit auch jenes der Angehörigen zerstört». «Nicht ansatzweise» sei etwas von Reue beim beschuldigten 34-jährigen Schweizer zu erkennen.

Für die Eltern der getöteten Frau beziehungsweise die Grosseltern ihrer zwei Söhne forderte der Anwalt Schadenersatz von rund 11‘500 Franken und Genugtuungszahlungen in der Höhe von je 125‘000 Franken.

Der Bruder beziehungsweise Onkel soll 35‘000 Franken erhalten, der Lebenspartner der getöteten Frau 75‘000 Franken. Zudem solle der Beschuldigte die gesamten Verfahrens- und Gerichtskosten übernehmen.

Der Rechtsvertreter des Ex-Mannes der Frau und Vaters der getöteten Söhne verlangte für diesen Schadenersatz von 4800 Franken und Genugtuung von 140'000 Franken sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.

Beide Anwälte waren sich einig: Der Beschuldigte würde die Summen nie aufbringen können. Ihre Klienten würden wohl einen Teil davon von der Opferhilfe erhalten.

Der Beschuldigte selbst hatte am Dienstag gesagt, es sei ihm bewusst, dass er die finanziellen Forderungen nie werde aufbringen können. Er sei aber willens, seinen Beitrag zu leisten.

Lebenslänglich gefordert

Zum Auftakt des zweiten Prozesstages hatte die Staatsanwältin am Mittwochmorgen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine lebenslängliche Verwahrung des 34-jährigen Beschuldigten verlangt. Dies sei unabdingbar für die Sicherheit der Gesellschaft.

Staatsanwältin Barbara Loppacher beantragte die lebenslängliche Verwahrung, auch wenn eine wichtige Voraussetzung dafür nicht gegeben scheint. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen. Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan.

Beide sahen den 34-jährigen Schweizer als therapiefähig, wenn auch ein Erfolg nicht garantiert sei, und eine Behandlung sicher lange Jahre dauern müsste. Eine dauerhafte Untherapierbarkeit verneinten beide. Ebenso einig waren sie sich darin, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn nichts unternommen werde.

Mehrere Widersprüche

Loppacher rekapitulierte den Tathergang. Dabei wies sie auf mehrfache Widersprüche des heute 34-jährigen Schweizers zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen hin. Auch habe er im Laufe der Untersuchung manche Aussagen verändert und abgeschwächt.

Irrelevant sei, ob der Beschuldigte aus purer Lust getötet habe, oder um seine Tat zu vertuschen - beides sei skrupellos und damit ein Mordmerkmal. Die Staatsanwältin wirft dem Beschuldigten neben mehrfachem Mord auch mehrere weitere Delikte vor, darunter Nötigung und Geiselnahme. Die vier Personen hielt er als Geiseln, um jeweils einzelne von ihnen zu bestimmten Dinge zu zwingen. (sda)

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