Der Nationalrat will Asbestopfer und andere Opfer von Spät- und Langzeitschäden besser stellen. Er hat sich am Donnerstag als Erstrat dafür ausgesprochen, dass Spätschäden an Personen erst nach 20 Jahren verjähren sollen, statt wie heute nach 10 Jahren.
Der Bundesrat hatte eine Frist von 30 Jahren vorgeschlagen. Das war dem Nationalrat jedoch zu lang. Er entschied sich mit 111 zu 80 Stimmen für eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Chancenlos waren Minderheitsanträge der Linken für eine Verjährungsfrist von 50 Jahren oder gar den Verzicht auf eine absolute Verjährungsfrist. (whr/sda)