Steuersünder müssen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn die Schweiz Daten über sie an andere Staaten übermittelt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Revision des Steueramtshilfegesetzes gutgeheissen.
Mit der Gesetzesrevision macht die Schweiz eine weitere Konzession beim Bankgeheimnis. Das Parlament hatte die Regeln für die Amtshilfe bei Steuerdelikten in den letzten Jahren mehrmals angepasst, um internationale Forderungen zu erfüllen. (whr/sda)