Rüstungsexporte: Bundesrat bewilligt Rüstungsexporte in die Golfregion

Rüstungsexporte: Bundesrat bewilligt Rüstungsexporte in die Golfregion

20.04.2016, 17:36

Der Bundesrat erlaubt wieder Rüstungsexporte in die Golfregion. Er bleibt aber zurückhaltend: Waffen, die im Jemen-Konflikt oder zur Unterdrückung der eigenen Opposition eingesetzt werden könnten, dürfen nicht ausgeführt werden.

Wegen des Kriegs im Jemen hat der Bundesrat letztes Jahr ein Exportmoratorium für die Region verhängt. Mehr als 50 Gesuche nach Saudi-Arabien, Katar oder in die Vereinigten Arabischen Emirate stapelten sich seither auf den Schreibtischen der Bewilligungsbehörde. Millionenschwere Aufträge waren blockiert.

Entsprechend gross war der Druck auf den Bundesrat, die Situation zu klären. Nach wochenlangem internen Ringen hat die Regierung am Mittwoch entschieden, einige Gesuche zu bewilligen, andere nicht. Güter, die leicht zu transportieren sind und die auch im Jemen-Konflikt zum Einsatz kommen könnten, dürfen weiterhin nicht exportiert werden.

Betroffen sind vor allem Gesuche für den Export von Gewehren, Munition und mehreren zehntausend Handgranaten. Auch für die Ausfuhr eines gepanzerten Truppentransporters nach Katar gibt es keine Bewilligung. Gemäss Medienberichten geht es um den Export eines Panzers der Kreuzlinger Firma Mowag zu Testzwecken.

Gutgeheissen hat der Bundesrat Gesuche für die Ausfuhr von Waffen, die nicht in Jemen zum Einsatz kommen können und die der militärischen Selbstverteidigung und dem Schutz von zivilen Infrastrukturen dienen.

Konkret bewilligte er Gesuche im Umfang von rund 178 Millionen Franken für die Lieferungen von Ersatzteilen und Komponenten für Flugabwehrsysteme nach Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Ebenfalls bewilligt wurde der Export von Ersatzteilen für F-5-Kampfflugzeuge nach Bahrain oder Panzerhaubizen-Ersatzteile in die Vereinigten Arabischen Emirate.

Grundsätzlich verbietet der Bundesrat den Export von Rüstungsgütern in Länder, in welchen Bürgerkrieg herrscht. In kriegsführende Länder sind aber Exporte möglich. Diese Praxis hat der Bundesrat mit Bezug auf die Golfregionen nun neu und eher zurückhaltender definiert. (sda)

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